Bewegung im Fracking-Moratorium in Nordrhein-Westfalen

11.03.2013 | EGS, Politik | Sabine Volland

Wie RP-online berichtet stellt die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eine Genehmigung des Fracking-Verfahrens in Aussicht, wenn auf den Einsatz von giftigen Chemikalien verzichtet würde. Dies könnte das Abteufen von Tiefengeothermiebohrungen in NRW und damit auch EGS-Projekte wieder ermöglichen.

Im Frühsommer 2013 soll im Landesparlament Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Entscheidung fallen, ob das Fracking-Moratorium aufgeweicht und damit Tiefbohrungen wieder möglich würden. Wie RP-online in ihrer heutigen Ausgabe berichtete, befürwortet auch der Geologische Dienst NRW die Bewilligung des Fracking-Verfahrens unter besonderen Voraussetzungen. Durch die fachliche Begleitung des Amts schließe Direktor Josef Klostermann entsprechende Risiken aus.

Damit könnte auch wieder Bewegung in das Projekt Geothermie-Kraftwerk Krefeld kommen. Voraussetzung wäre ein Landeserlass, der grundlegend zwischen Tiefbohrungen für Tiefengeothermie und Erdgasexploration unterscheidet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit ausführlicher Deklaration der eingesetzten Substanzen im Vorhaben wird seitens des Geologischen Dienstes NRW ausdrücklich begrüßt.

Anders als in der Erdgasexploration werden in der Tiefengeothermie keine giftigen Substanzen eingesetzt. Auch unterscheidet sich das Verfahren der hydraulischen Stimulation in der Tiefengeothermie vom derzeit für die Schiefergasexploration diskutierten Fracking-Verfahren.

Sollten Tiefengeothermiebohrungen in NRW wieder zugelassen werden, so würde von dem Pilotprojekt Geothermie-Kraftwerk Krefeld ein Signal für das gesamte Bundesland ausgehen, erklärte Klostermann.

Quelle:

RP-online