BMWi gibt Ausblick auf die EEG-Novelle

31.07.2015 | Jochen Schneider

Nach Informationen des IWR hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) das Eckpunktepapier "Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen" veröffentlicht. Darin wird auch deutlich, dass die Geothermie nicht von der Ausschreibung betroffen sein soll.

Das BMWi legt laut dem Eckpunktepapier den Schwerpunkt bei dem geplanten Ausschreibungsverfahren auf Technologien, die den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele des EEG 2014 leisten. Dazu zählen die Winderezugung On- und Offshore sowie Photovoltaik. Für Bioenergie-, Wasserkraft- und Geothermieprojekte ist eine Ausschreibung nach diesem Eckpunktepaier nicht vorgesehen. Die Vergütung für die tiefe Geothermie soll nach dem EEG 2014 fortgeführt werden.

Zum Thema EEG-Novelle wird Frau Dr. Karin Freier im Rahmen des Praxisforums Geothermie.Bayern am 26. Oktober 2015 einen KeyNote-Vortrag halten.

Quelle:

iwr