Bundesrat fordert Erhöhung des Wärmebonus

20.02.2008 | Politik, Marktentwicklung | Enerchange

In seiner Stellungnahme zur Novellierung des EEG fordert der Bundesrat im Bereich der Tiefen Geothermie eine Erhöhung des Wärmebonus von 2,0 auf 3,0 Cent und eine Vergütung von 16,0 Cent pro Kilowatt unabhängig von der Kraftwerksgröße.

Zur geplanten Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 15.2.2008 umfangreich Stellung genommen. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - einem Teil des Meseberger Klimakonzeptes - ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen.
Die Änderungsvorschläge des Bundesrates sind vor allem darauf gerichtet, die Erneuerbaren Energien noch stärker als vorgesehen zu fördern.

Vergütung des Stroms:
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in Deutschland bisher ausreichende Erfahrungen im langfristigen Betrieb von Anlagen zur geothermischen Stromerzeugung fehlen, ist es dem Bundesrat kaum möglich auf Kostensenkungsspielräume bei einer höheren Anlagenleistung zu schließen, und darauf aufbauend eine Staffelung der Vergütungsstufen einzuführen.
Gegenwertig geht es für die Mitglieder des Bundesrates darum, Investoren zu Gunsten der Nutzung der geothermischen Energie im großtechnischen Maßstab zu gewinnen. Die Einführung der Staffelung wäre demnach weder zielführend noch würden unter diesen Umständen Anlagen größer zehn Megawatt geplant und gebaut werden.

Vergütung der Wärme:
Um die Gesamteffizienz der Nutzung der geothermischen Energie zu erhöhen, sind die Mitglieder des Bundesrates der Meinung, dass ein Anreiz zur Nutzung der kontinuierlichen Wärme geschaffen werden muss. Deshalb plädiert der Bundesrat für eine Erhöhung des bislang vorgesehenen Wärmebonus von 2,0 Cent auf 3,0 Cent.

Die ausführliche Stellungnahme zur Nopvellierung des EEG zum download.

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