Letzte Hürde genommen: EEG kann in Kraft treten

24.07.2014 | Marktentwicklung, Politik | Jochen Schneider

Die EU-Kommission hat gestern die beihilferechtliche Genehmigung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 beschlossen, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in einer Pressemitteilung verkündet. Damit kann das neue EEG wie geplant am 1. August 2014 in Kraft treten.

"Die Genehmigung durch die Europäische Kommission sorgt für Rechts- und Investitionssicherheit, nicht nur für die Erneuerbaren-Branche und für die stromintensive Industrie", so der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel in der Pressemitteilung zu der gestrigen Entscheidung. "Das neue EEG schafft die Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren und eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Gleichzeitig wurden für die Unternehmen in Deutschland Rahmenbedingungen geschaffen, die dem Erhalt unserer Arbeitsplätze und der Stärkung der Industrie in Europa dienen. Die Förderung wird marktnäher und auf die kostengünstigeren Technologien konzentriert und dadurch die Kostendynamik der vergangenen Jahre gedämpft."

Es steht jetzt noch die Entscheidung der Europäischen Kommission im Hauptprüfverfahren zum EEG aus dem Jahre 2012 aus sowie die Genehmigung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen im EEG 2014 werden nach der Sommerpause ergehen.

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