Neuer Arbeitsentwurf zur Novellierung des EEG

12.02.2014 | Marktentwicklung, Politik | Jochen Schneider

Der neue Arbeitsentwurf vom 10. Februar 2014 zur Novelle des EEG sieht für die tiefe Geothermie eine Einspeisevergütung von 25,2 €ct je kWh vor. Dagegen soll der Technologiebonus für petrothermale Kraftwerke gekappt werden und die Direktvermarktung kommen.

In dem jetzt vorliegenden Arbeitsentwurf wird die Erhöhung der Einspeisevergütung um 0,2 €ct mit der Direktvermarktung und der wegfallenden Managementprämie begründet. Wörtlich heißt es: "Um die zusätzlichen Vermarktungskosten, die mit der Direktvermarktung verbunden sind, abzudecken, wird der anzulegende Wert um die Höhe der entfallenen Managementprämie [also um 0,2  €ct] angehoben". Die Degression soll nach wie vor ab 2018 mit 5 Prozent greifen.

Ab 2017 sollen die Fördersätze mit Ausschreibung ermittelt werden. Nach dem vorliegenden Arbeitsentwurf scheint die Geothermie jedoch hiervon ausgenommen.

Die petrothermale Geothermie wird als Forschung angesehen und deshalb im vorliegenden Entwurf ersatzlos aus dem EEG als Bonus gestrichen. Auf Grund der Risiken wird von einer wirtschaftlichen realisierung von petrothermalen Geothermieprojekten kurz- bis mittelfristig nicht ausgegangen. Weiter heißt es hier: "Petrothermale Forschungsprojekte können über die vorhandenen Forschungsprogramme gefördert werden." Damit wird auch dem Koalitionsvertrag Rechnung getragen, Bonus-Zahlungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu streichen.

Die Novelle des EEG 2014 wird auch Thema der 10. Internationalen Geothermiekonferenz vom 14. bis 16. Mai 2014 sein. Im Forum zum Thema werden Frau Cornelia Viertl vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Herr Lutz Stahl von BE Geothermal, Herr Hartmut Gassner von der Kanzlei GGSC und Herr Björn Maier von der EnBW unter der Leitung von Herrn Dr.  Erwin Knapek (Präsident Wirtschaftforum Geothermie und GtV-BV) über die EEG-Novelle und die Direktvermarktung diskutieren.

Quelle:

Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10.2.2014
 

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