Änderungsvorschläge des Bundesverbandes Geothermie zum CCS-Gesetz

05.05.2009 | Politik, Marktentwicklung | Enerchange

Die Geothermienutzung darf durch CCS-Vorhaben nicht verhindert werden. Der GtV – Bundesverband Geothermie (GtV – BV) lässt seiner Kritik am vorliegenden CCS-Gesetzentwurf konkrete Änderungsvorschläge folgen.

Berlin. Der GtV – Bundesverband Geothermie (GtV – BV) hat seine Kritik am vorliegenden CCS-Gesetzentwurf bekräftigt und Änderungsvorschläge erarbeitet. Nach Ansicht des Verbandes bestehe die Gefahr der Nutzungskonkurrenz zwischen der Geothermie und den CCS-Vorhaben, weshalb für diesen Fall eine Regelung im Gesetz verankert werden müsse. Die Änderungsvorschläge beinhalten insbesondere einen Mindestschutz für die Erdwärmenutzung, welcher durch die Einfügung eines Bewirtschaftungs-/Planungsermessens für die zuständige Behörde sichergestellt werden soll. Zudem soll die Suche nach geeigneten Standorten für die Geothermie nicht durch Untersuchungsgenehmigungen im CCS-Bereich verhindert werden.

"Die Bedeutung der Geothermie und der gesetzliche Vorrang der Erneuerbaren Energien muss im CCS-Gesetz ausreichend Beachtung finden", erklärt Hartmut Gaßner, Präsident des GtV – Bundesverband Geothermie. Der Bundestag wird den vorliegenden CCS-Gesetzentwurf in erster Lesung am 06.05.2009 und der Bundesrat am 15.05.2009 behandeln. Die GtV – BV geht davon aus, dass seine Änderungsvorschläge im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch rechtzeitig aufgegriffen werden können.

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