Basel: Schadenperimeter nach Beben erstellt

12.09.2007 | EGS | Enerchange

Im Zusammenhang mit den versicherungstechnischen und rechtlichen Aspekten haben die Basler ein Schadenperimeter erarbeitet um aufzeigen zu können, wo Schäden als Folge der Erdstösse möglich sind. 400 Schadensfälle wurden bereits abgeschlossen.

Nach den Erdstössen, die in einem Zusammenhang mit dem Basler Geothermie Projekt stehen, sind bis Ende August 2007 über 1.500 Fälle der insgesamt 2.500 Schadensmeldungen durch das Ingenieurbüro Aegerter & Bosshardt und die AXA-Winterhur bearbeitet worden. Dies meldete gestern, am 11. September 2007, die Betreibergesellschaft Geopower Basel AG.

Da teilweise auch Schadensmeldungen aus größerer örtlicher Entfernung des Bohrloches in Kleinhüningen eintrafen, war die Bestimmung des Gebietes, in dem als Folge der Erdstöße Schäden auftreten konnten, im Rahmen der Bearbeitung der Schadensfälle nötig.

Dieser Schadenperimeter wurde von einem Ingenieurunternehmen (Aegerter & Bosshardt, Basel) mit Unterstützung des Schweizerischen Erdbebendienstes und des geologisch-paläontologischen Instituts der Universität Basel erarbeitet. Der Perimeter umfasst ein Gebiet von rund 15 Kilometer um das Bohrloch in Kleinhüningen. Für die Festlegung der Perimetergrenzen sind die von den seismologischen Stationen gemessenen Bodengeschwindigkeiten in der Region, die geologischen Verhältnisse und die Schadenverteilung anhand der Schadensmeldungen berücksichtigt worden. Um fälschlicherweise keine Schäden von der Beurteilung auszuschließen, weißt die Geopower Basel AG in ihrer Pressemitteilung darauf hin, dass sowohl sehr niedrige Bodengeschwindigkeiten (3 mm/s) angewendet, wie auch die Perimetergrenze sehr großzügig bemessen wurde. Demnach sei davon auszugehen, dass die ausserhalb des festgelegten Perimeters geltend gemachten Schäden nicht auf die verschiedenen Erdstösse sondern auf andere Ursachen zurückzuführen seien. 160 Objekte liegen ausserhalb des Perimeters.

Bisher wurden keine Schäden an tragenden Bauteilen festgestellt. Es handelt sich vorwiegend um Rissbildungen in Oberflächenstrukturen wie Abrieb, Putz oder Kacheln sowie um Ablösungen bei der Schnittstelle verschiedener Materialien, wie Putz an Holz. Ein Großteil der Schäden liegt unter 2.000 Franken. Maßgebend für die Entschädigung ist der Zeitwert der zur Schadensbehebung notwendigen Sanierungsaufwendungen.