Die im Regierungspräsidium Freiburg angesiedelte Behörde genehmigt und beaufsichtigt die Bergbauprojekte in Baden-Württemberg. „Reaktionen des Reservoirs auf die Injektionstests sind erwartbar“, teilte die Behörde auf Anfrage der Badischen Neuesten Nachrichten mit.
Eine gewisse seismische Reaktion für die Charakterisierung des Erdwärme-Reservoirs sei sogar erforderlich, erklärte die Bergbaubehörde. Durch die Reaktion können „wichtige Erkenntnisse für das Design eines späteren Betriebs gewonnen werden“, heißt es in dem Bericht.
Das Erdbeben soll eine Magnitude von 1,3 gehabt haben. Erste Berichte waren noch von einer Magnitude von 1,6 ausgegangen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen des Projekts in Graben-Neudorf gehört ein Ampelsystem, das regelt, wann der Betrieb heruntergefahren werden muss, um Schäden zu vermeiden. Mit einer Magnitude von 1,3 beziehungsweise einer Bodenschwinggeschwindigkeit von 0,3 Millimetern pro Sekunde lag das Beben im unteren gelben Warnbereich.
Erdbeben unter einer Magnitude von 2,0 werden als Mikro-Erdbeben bezeichnet. Sie sind in der Regel nicht spürbar und werden nur von seismischen Messinstrumenten erfasst. Wie das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau für den konkreten Fall in Graben-Neudorf erklärt, seien Erdbeben in relativ geringen Tiefen von unter fünf Kilometern unter bestimmten Umständen auch bei Magnituden unter 2,0 vereinzelt spürbar. Die Angaben des Unternehmens für das Erdbeben am 15. November 2025 ließen darauf schließen, dass es an der Wahrnehmungsgrenze lag.
"Sinnvolle Genehmigungsänderung"
Die Deutsche Erdwärme hatte laut dem Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten zuletzt eine Genehmigungsänderung beantragt, die auch Thema im Gemeinderat Graben-Neudorf war. „Die von der DEW beantragte Änderung der Genehmigung war aus Sicht der Landesbergdirektion sinnvoll, um das Erdwärme-Reservoir durch die aktuellen Injektionstests besser charakterisieren zu können“, so das Freiburger Regierungspräsidium.
Die derzeitigen Injektionstests und die angepasste Warnampel basieren auf der Auswertung der bei den Tests im Jahr 2024 gewonnenen Daten. Diese zeige, dass es auch bei den angepassten Schwellenwerten durch die Injektionstests zu keinen Gebäudeschäden komme, so die Behörde. Erst ab 3 Millimeter pro Sekunde, also der rund zehnfachen Stärke des gemessenen Mikroeignisses, ist der rote Bereich erreicht, ab dem potenziell Schäden an Gebäuden wie Putzrisse möglich wären.
Die aktuellen Schwellenwerte des Ampelsystems in Graben-Neudorf orientieren sich an den Anhaltswerten für sogenannte Bodenschwinggeschwindigkeiten. Um hier einen weiteren Sicherheitspuffer einzubauen, hat die Landesbergdirektion in der aktuellen Änderungsgenehmigung die Schwellenwerte der Ampel noch weiter abgesenkt.
Auch im Rathaus in Graben-Neudorf löste das Mikrobeben keine Unruhe aus. „Die registrierte Bodenschwingung von 0,307 Millimetern pro Sekunde ist für Menschen nicht wahrnehmbar“, teilte die Gemeindeverwaltung auf Anfrage der Badischen Neuesten Nachrichten mit.
Bereits vor Beginn der Injektionstests habe das Unternehmen öffentlich darauf hingewiesen, dass es dabei zu seismischen Aktivitäten kommen werde, so die Gemeinde weiter. „Wir gehen davon aus, dass bis zum Abschluss der Injektionstests weitere seismische Aktivitäten auftreten können, die durch das Messnetzwerk erkannt und gemeldet werden, jedoch ungefährlich sind.“
Die Tatsache, dass das Messnetzwerk der Deutschen Erdwärme die Bodenschwingung erkannt hat und der Vorgang sofort über das Messnetzwerk veröffentlicht wurde, zeige, dass die vom zuständigen Landesbergamt auferlegten Sicherheitsstandards wirkungsvoll sind.
Badische Neueste Nachrichten