Bergschadensrisiko bei Geothermieprojekten ist versicherbar

10.03.2010 | Marktentwicklung | Enerchange

Spätestens seit den seismischen Ereignissen in Landau sind Bürger bei Projekten der tiefen Geothermie besonders hellhörig. Sie befürchten Schäden an ihren Häusern - und, dass niemand die Verantwortung übernimmt und eventuelle Schäden reguliert. Dabei ist die Rechtslage klar: "Schäden, die in Zusammenhang mit dem Betrieb von Geothermiekraftwerken verursacht wurden, hat der Betreiber zu tragen", äußert sich Anton Berger, von Rödl & Partner.

Was auf den ersten Blick wie eine große Hürde für die Investition in ein Geothermieprojekt aussieht und manche Gemeinde zurückschrecken lässt, ist auf den zweiten Blick ein zu bewältigendes Risiko. Denn bereits seit einiger Zeit wird für die tiefe Geothermie eine Betriebshaftpflichtversicherung angeboten. "Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt alle oberirdisch feststellbaren Schäden bei Geothermieprojekten ab und schließt auch das Bergschadensrisiko mit ein", so Matthias Kliesch vom Versicherungsmakler Marsh, der dieses Produkt mitentwickelt hat.

Inzwischen wurden verschiedene Projekte sowohl im Oberrheingraben als auch in der bayerischen Molasse entsprechend abgesichert. Details zur Haftpflichtversicherung für Betreiber von Geothermieanlagen werden im Forum "Herausforderung Seismizität" auf der im Mai stattfindenen 6. Internationalen Geothermiekonferenz in Freiburg diskutiert.