In Bernried geht es voran: weitere Klage abgewiesen

04.09.2012 | Projekte

In einem Gerichtsurteil wurde in zweiter Instanz die Klage gegen die Entscheidung des Bergamts, den Bohrplatz für den sofortigen Baubeginn zu genehmigen, zurückgewiesen. Jetzt fehlt noch die Baugenehmigung für das Kraftwerk.

„Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung auch in der zweiten Instanz bestätigt hat, und sehen das Geothermieprojekt in Bernried auf einem guten Weg“, erklärte Anne Heigl, Geschäftsführerin der BE Geothermal gegenüber tiefegeothermie.de. „Der Genehmigungsprozess geht zwar langsamer voran als erwartet, aber grundsätzlich ist die Entwicklung positiv, auch weil wir Rechtssicherheit gewinnen“, so Heigl weiter.

In der Klage gegen das Bergamt Südbayern hatten eine Bürgerinitiative und zwei Fischer beantragt, die „sofortige Vollziehung“ des Bohrplatzbaus auszusetzen. Dies hat in der ersten Instanz am 30. März dieses Jahres das Verwaltungsgericht in München abgewiesen. Nach Darstellung von BE Geothermal hat nach Revision der Kläger der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das erste Urteil bestätigt und die Klage ohne Verhandlung abgelehnt.

Laut einer Pressemitteilung von BE Geothermal heißt es in der Begründung des BayVGH, dass sowohl die Bürgerinitiative als auch die beiden Fischer „nicht klagebefugt" seien. Weder Bohrplatzbau noch in den Rötlbach eingeleitetes Regenwasser würden die Fischer in ihren Rechten einschränken. Daher sei die Klage unbegründet. Darüber hinaus hätten die Fischer keine Aussagen zu möglichen Schädigungen getroffen, aus denen ein Recht auf Klage abzuleiten wäre.

Momentan sind noch zwei weitere Klagen anhängig: Zum einen habe die Bürgerinitiative gegen die eigentliche Genehmigung des Bohrplatzes geklagt, wie BE Geothermal mitteilt. Zum anderen klagen zwei Hauseigentümerinnen gegen die erste Bohrung, da sie Schäden an ihren Häusern befürchten. Die Erfolgsaussichten seien gering, da das Verwaltungsgericht der Bürgerinitiative bereits im März keinen Erfolg prognostiziert hatte.

„Sobald die Baugenehmigung für das Kraftwerk und den zweiten Bohrplatz kommen, besteht Investitionssicherheit und wir können mit den Arbeiten beginnen“, erläutert Heigl die nächsten Schritte. Als erstes stehen  die Ertüchtigung der Zufahrtswege und der Bohrplatzbau an.

Die Planungen in Bernried sehen vor,  vier Bohrungen zwischen vier und fünf Kilometer bis in den Malm-Horizont abzuteufen. Für die Bohrarbeiten erfolgte die Ausschreibung bereits vor zwei Jahren. Es soll mit einer Bentec-Anlage gebohrt werden, deren Hakenlast 350 Tonnen beträgt. An den beiden Bohrplätzen sollen jeweils zwei Bohrungen mit einer geringen Ablenkungen abgeteuft werden, auf dem einen zwei Förder-, auf dem anderen zwei Rückführbohrungen. Die Entfernung dazwischen beträgt zirka 800 Meter. Der Bohrbeginn ist für 2013 geplant.

Mittlerweile hat das bayerische Wirtschaftsministerium auch die Aufsuchungserlaubnis der Gemeinde Bernried und BE Geothermal für den Claim Bernried bis zum 31. August 2015 verlängert. (js)

Quelle: BE Geothermal