Bürgerinfo im Netz: Grundwasserschutz bei Geothermiebohrungen

14.12.2020 | Projekte | Karin Jehle
Bürgerinfo om Netz - Jens Hornung

Seit dem 25. November 2020 informiert die Geothermie Traunstein mit einer Reihe von Webinaren zu verschiedenen Aspekten des Geothermieprojektes in Nußdorf. Am 16. Dezember wird es um 18 Uhr um den Grundwasserschutz bei geothermischen Bohrungen im Erlaubnisfeld Traunstein gehen. Am 25. November standen die Themen Haftungsfragen und Versicherungsschutz im Fokus – ein Ausblick und Rückblick.

Mögliche Gebäudeschäden durch seismische Ereignisse und der Schutz der wichtigen Ressource Grundwasser sind zwei Themen, die Bürgerinnen und Bürger besonders bewegen, wenn es um die Planung einer Geothermieanlage geht. Deshalb hat die Geothermie Traunstein ihnen die ersten beiden Webinare der Veranstaltungsreihe „Bürgerinfo im Netz“ gewidmet. Diese will die Öffentlichkeit transparent und umfassend informieren, so lange Informationsveranstaltungen mit Publikum weiterhin nicht möglich sind.

Grundwasserschutz bei Geothermalbohrungen

Am Mittwoch, den 16. Dezember wird Thomas Hornung von der GWU Geologie-Wasser-Umwelt GmbH über das Thema „Grundwasserschutz bei Geothermalbohrungen im Erlaubnisfeld Traunstein“ sprechen. Das österreichische Ingenieurbüro ist spezialisiert auf Gutachten und Analysen in verschiedenen Bereichen des Boden- und Gewässerschutzes. Dr. Hornung hat 2017 eine geologische Kartierung Bayerns im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt erstellt und ist daher mit den geologischen Gegebenheiten vor Ort wohl vertraut.

Um 18 Uhr wird Dr. Thomas Hornung für etwa 15 Minuten über die geplanten Bohrungen und die umfangreichen Maßnahmen, um den Grundwasserschutz sicherzustellen, referieren. Anschließend steht er im Chat für Fragen zur Verfügung. Auch Projektleiter Thomas Neu wird zugeschaltet sein. Eine Anmeldung ist auf www.geothermie-traunstein.de/webinar kostenlos möglich.

Haftung und Versicherungsschutz

Am 25.11.2020 referierte der Versicherungsexperte Achim Fischer-Erdsiek von der NW Assekuranz zu Haftungsfragen und Versicherungsschutz bei tiefengeothermischen Projekten. Ein wesentlicher Baustein bei der Versicherung von Geothermieprojekten ist die Haftpflicht, sowohl während der Bohrtätigkeit als auch später im Betrieb. Wie die klassische Privathaftpflicht dient sie dazu, etwaige vom Projekt verursachte Schäden in jedem Fall finanziell abzusichern. Größter Unterschied ist, dass in der „normalen“ Haftpflicht Schäden nach dem BundesBergGesetz (BBergG) ausgeschlossen sind, während sie in einer Haftpflicht für Geothermieprojekte ausdrücklich inkludiert sind. Die Versicherungssummen liegen üblicherweise zwischen zehn und zwanzig Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Das Besondere an Schäden nach dem BBergG sind die Bergschadensvermutung und die Beweislastumkehr, beispielsweise bei seismischen Ereignissen. Liegt ein Riss in einer Hausfassade vor, kann es für den Hauseigentümer sehr schwierig sein, nachzuweisen, dass tatsächlich die unterirdischen Bohrungen dafür verantwortlich waren. Deshalb gilt hier zunächst die Bergschadensvermutung, das heißt, es wird vermutet, dass die geothermische Bohrung den Schaden verursacht hat, und der Betreiber muss nun beweisen, dass dem nicht so ist (Beweislastumkehr). Kann er das nicht, haftet er bzw. seine Versicherung.

Wichtig ist daher ein umfangreiches Monitoringnetzwerk, das in einem zuvor definierten Radius um die Geothermieanlage sämtliche seismischen Ereignisse detailliert aufzeichnet. Ist ein Riss an einem Haus erkennbar, kann zunächst eine Pollenanalyse nachweisen, ob dieser zeitlich mit einem solchen seismischen Ereignis zusammenhängen kann. Für Bürgerfreundlichkeit im Schadensregulierungskonzept sorgt ein sogenannter Ombudsmann, eine Vertrauensperson aus der Region, die für sämtliche Fragen aus der Bürgerschaft zur Verfügung steht.

Auf die Frage aus dem Chat, ob denn erst dann, wenn ein Riss schon entstanden sei, die Gebäude geprüft würden, antwortete Fischer-Erdsiek, dass das Geothermieunternehmen auf Wunsch auch schon vor Beginn der Bohrungen den Zustand einzelner Häuser überprüfen könne. Projektleiter Neu fügte hinzu, dass die Projektgesellschaft auch die Kosten für die Gutachten bei Gebäuden im Einwirkungsbereich tragen werde. Eine weitere Frage betraf das seismische Monitoring. Hier stellte Herr Neu dar, dass dieses normalerweise schon einige Monate vor dem Bohrplatzbau installiert werde und somit auch vergleichbare Ergebnisse ermögliche. Auf die letzte Frage, wie viele Schäden durch Tiefengeothermie sein Versicherungsunternehmen denn schon begleichen musste, antwortete Fischer-Erdsiek: „Kein einziger Schaden ist jemals angezeigt worden.“

Eine Aufzeichnung des Webinars ist auf YouTube zu sehen.

Nächstes Bürgerinfo im Netz:
Datum: 16. Dezember 2020
Uhrzeit: 18.00 Uhr
Titel: Grundwasserschutz bei Geothermalbohrungen im Erlaubnisfeld Traunstein
Referent: Dr. Thomas Hornung (GWU Geologie-Wasser-Umwelt GmbH)
Anmeldung: www.geothermie-traunstein/webinar
Präsentationsplattform: gotowebinar

Quelle:

Enerchange