Bürgermeisterin von Icking verteidigt Geothermieprojekt

15.02.2018 | Jochen Schneider

In einem offenen Brief, den die Süddeutsche Zeitung zitiert, bezieht die Ickinger Bürgermeisterin Margit Menrad Stellung zu den Vorwürfen des Bund Naturschutz in Bayern, die Anfang des Jahres veröffentlicht wurden.

Die im Aufsuchungsfeld Höhenrain auf der Gemarkung Icking geplante Geothermieanlage kritisierten Vertreter des Bund Naturschutzes (BN) und lehnen sie ab, da nach Ihrer Ansicht die Beeinträchtigungen für die Umwelt dem Nutzen überwiegen. In sechs aufgeführten Punkten bezogen Sie sich in einer Stellungnahme zum Bebauungsplan auch auf die bergrechtliche Genehmigung. Mit der öffentlichen Antwort reagiert die Rathauschefin Margit Menrad jetzt auf die öffentlich erhobenen Vorwürfe. Zur Unterstützung hat die Bürgermeisterin das Bergamt zu Rate gezogen.

Der Bund Naturschutz führte Anfang des Jahres unter anderem erhebliche Sicherheitsbedenken an und warf dem Projekt vor, bei der Säuerung handele es sich um Fracking, sowie dass die Nutzungsdauer der Geothermie nur auf 10 bis 15 Jahre begrenzt sei, wie die Süddetusche Zeitung berichtete. Bezugnehmend auf die Sicherheitsbedenken durch Hebungen und Senkungen wurde Menrad jetzt in der Süddeutschen Zeitung zitiert, dass der Entwickler und spätere Betreiber im Sinne der Bergschadenshaftung verpflichtet sei, nachzuweisen, dass er den Schaden nicht verursacht habe. Gelinge dieser Nachweis nicht, müsse er den Schaden regulieren, wofür eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.

Die Säuerungsmaßnahmen, die in der Trinkwassergewinnung übliche Reinigungsmaßnahmen des Bohrlochs sind, "haben mit Fracking, unabhängig von der Frage, ob konventionell oder unkonventionell, nichts zu tun", betont die Rathauschefin. Es werde "eine geringprozentige Säuremischung" ins Bohrloch eingegeben, die mit den Kalksteinen und den Bohrungsspülungsresten reagiert und anschließend wieder auszirkuliert wird. Menrad betont weiter, die Zusammensetzung und Menge des Säuregemischs werden mit dem Landesamt für Umwelt abgestimmt. Gesetzlich ist ein  ressourcenschonender Umgang mit Tiefenwasser vorgeschrieben. So müsse auch das geförderte Tiefengrundwasser wieder zurück in das Reservoir geführt werden.

Hinsichtlich der Nutzungsdauer einer Geothermienanlage erklärte die Bürgermeisterin in der Süddeutschen Zeitung: "Die Nutzung der Tiefengeothermie ist auf eine jahrzehntelange Laufzeit ausgelegt". Die bergrechtliche Erlaubnis wird auf Basis vorgelegter Gutachten für 50 Jahre ausgestellt. Laut Süddeutscher Zeitung habe das Bergamt bei den in Oberbayern laufenden Projekten bislang auch keine Kenntnis über eine Abkühlung der geförderten Tiefenwässer. Die Angabe des Bund Naturschutz sei bezüglich der Laufzeit der Geothermieanlage folglich "pauschal prognostiziert und nicht begründet".