Im Rahmen des Förderaufrufs zur „Explorationsinitiative Geothermie“ werden standortspezifische Vorstudien, geophysikalische Erkundungen (z.B. Seismik) und eine erste Bohrung sowie wissenschaftlich begleitende Untersuchungen gefördert. Die Förderung soll die wirtschaftliche Umsetzung von Anlagen für die Tiefengeothermie vorbereiten und unterstützen, indem umfangreiche Untergrundinformationen gewonnen werden, heißt es in der Mitteilung des BMWE.
Im Fokus des Förderaufrufs stehen offene geothermische Systeme in Deutschland mit Zieltiefen ab 400 Metern, in der Regel hydrothermale Dubletten. Auch die Förderung petrothermaler Systeme ist im Rahmen der neuen Explorationsinitiative erstmals möglich. Als Bedingung für offene geothermische Nutzungssysteme gilt, dass das Thermalwasser wieder in den Untergrund zurückgeführt wird.
Die Explorationsinitiative richtet sich insbesondere an die Unternehmen der Energiewirtschaft und kommunale Unternehmen im Verbund mit wissenschaftlichen Einrichtungen (Hochschulen und Forschungseinrichtungen). Im Fokus steht die Förderung von Verbünden unter Führung eines gewerblichen Partners oder eines Anwenders, die durch wissenschaftliche Expertise weiterer Verbundpartner ergänzt werden können.
Der Förderaufruf ist in drei unterschiedliche Module gegliedert, die als Grundlage für eine erfolgreiche Projektentwicklung angesehen werden:
- Modul 1 – Vorstudien
- Modul 2 – Explorations- und Demonstrationsprojekte
- Modul 3 – Wissenschaftlich begleitende Untersuchungen
Projekte zu den Modulen können unabhängig voneinander beantragt und durchgeführt werden.
Eine Vorstudie wie unter Modul 1 beschrieben ist Voraussetzung für die Explorations- und Demonstrationsprojekte in Modul 2.
In Modul 2 können bei komplexen geologischen Ausgangslagen mehrere Projekte zeitgleich oder nacheinander durchgeführt werden.
Projekte im Modul 3 werden begleitend zu den Projekten in Modul 2 durchgeführt, können aber auch als eigenständiges Projekt in Kombination mit anderen Explorationstätigkeiten (zum Beispiel im Rahmen einer Förderung durch die BEW) umgesetzt werden. Ein erfolgreicher Abschluss eines Projekts zieht nicht automatisch eine Bewilligung weiterer Projektförderungen nach sich.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie