Bundestag setzt mit der EEG-Novelle neue Akzente für die Tiefe Geothermie

09.06.2008 | Politik, Finanzierung, EGS | Enerchange

In seiner Sitzung vom 6. Juni 2008 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Die Gesetzesnovelle tritt voraussichtlich am 1. Januar 2009 in Kraft und sieht höhere Vergütungssätze für Strom aus Geothermie-Kraftwerken vor.

Nach den jüngst gefassten Beschlüssen wird die Grundvergütung für geothermischen Strom für Kraftwerke bis 10 MW auf 16 Cent (ct) pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) angehoben. Kraftwerke mit mehr als 10 MW Leistung erhalten eine Grundvergütung von 10,5 ct/kWh. Projektentwickler die mit ihren Anlagen noch vor Ende 2015 ans Netz gehen, profitieren zudem von einem Bonus von 4 Cent und erzielen damit eine Vergütung von insgesamt maximal 20 ct/kWh. Bei gleichzeitiger Nutzung der Wärme sieht die Novelle bei Anlagen bis 10 MW einen weiteren Zuschlag von 3 ct/kWh vor.

Mit der EEG-Novelle soll zudem auch der Markteintritt von petrogeothermalen Techniken wie dem Hot-Fractured-Rock-Verfahren (HFR) gefördert werden. Hierzu sieht das neu gefasste EEG für Kraftwerke mit maxiumal 10 MW Leistung einen sogenannten Petrogeothermiebonus in Höhe von 4 ct/kWh vor. Damit wird Strom aus HFR-Kraftwerken, die auch die Wärme nutzen, mit insgesamt 27 ct/kWh vergütet. Mit den neuen Regelungen will die Bundesregierung erreichen, dass die geothermische Stromproduktion bis 2020 auf 2 TWh/a steigt und eine Leistung von 280 MW installiert wird.

Der Bundesverband Geothermie (GtV-BV) begrüßt die neuen Rahmenbedingungen.  "CDU/CSU und SPD haben mit erheblich verbesserten Einspeisevergütungsregelungen den Weg für einen breiten Einsatz der geothermischen Stromerzeugung am Standort Deutschland frei gemacht", sagte Horst Kreuter, Vorsitzender der Sektion Tiefe Geothermie im GtV-BV dem IWR-Pressedienst. Nächster Schritt im Gesetzgebungsverfahren ist die Stellungnahme des Bundesrates, die voraussichtlich am 4. Juli 2008 erfolgen wird.

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