Das Ziel des Gesetzes ist laut Bundesregierung, die Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie, den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen sowie den Transport und die Speicherung von Wärme zu beschleunigen. Dafür sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren der jeweiligen Vorhaben umfassend digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Vor allem der Vereinfachung und der daraus folgenden Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren - insbesondere im wasser- und bergrechtlichen Genehmigungsverfahren - komme „eine zentrale Rolle“ zu.
Ferner soll das Zulassungsverfahren für Wärmeleitungen beschleunigt und in ein zügiges Zulassungsverfahren überführt und so mit Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt werden. Hierfür wird ein eigener Planfeststellungstatbestand geschaffen. Diese Beschleunigung und Erleichterung der Planung und des Baus von Wärmeleitungen diene auch dazu, die zum Schutz des Klimas und aus Effizienzgründen gebotene und gesetzlich vorgeschriebene Nutzung von Abwärme, etwa von Rechenzentren, zu erleichtern und bürokratische Hemmnisse abzubauen, heißt es weiter.
Außerdem ist vorgesehen, dass Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie vollständig abgesichert werden. Bergämter erhalten die Möglichkeit, von den Geothermie-Unternehmen eine Sicherheitsleistung auch für Bergschäden zu verlangen.
Die vom Wirtschaftsausschuss am 3. Dezember vorgenommenen Änderungen am Regierungsentwurf sehen vor, dass für die Genehmigung von Geothermie-Projekten die Regelungen für das Wasser- und das Bergrecht gelten, damit keine Verzögerungen in der Planungsphase entstehen.
Die Privilegierung für untertägige Wärmespeicher wird durch eine neue Vorgabe zum räumlich-funktionalen Zusammenhang zu Wärmequellen und Wärmesenken konkretisiert. Hierdurch soll verdeutlicht werden, dass Wärmespeicher für einen sinnvollen und wirtschaftlichen Betrieb stets in einem Verbund zu einem Wärmenetz stehen müssen.
Mit diesem Wärmenetz müssen zudem auch Wärmequellen wie zum Beispiel vorhandene Solarthermie- oder Geothermie-Anlagen, Klärwerke oder Anlagen, bei denen Abwärme anfällt wie etwa bei Rechenzentren, aber auch Wärmesenken, die zusätzliche Wärme benötigen, zum Beispiel Wohn- oder Geschäftshäuser, verbunden sein. Vor diesem Hintergrund wird die Privilegierung dieser Speicher als mit der allgemeinen Zielsetzung des Außenbereichsschutzes vereinbar angesehen.
Schließlich soll der Ausbau von Batteriespeichern durch Vereinfachungen im Planungsrecht unterstützt werden. Dazu werden zwei Privilegierungstatbestände eingeführt: zum einen für Batteriespeicher, die eine vorhandene Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien ergänzen, zum anderen für Batteriespeicher, die unabhängig von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen verwirklicht werden sollen. Für Letztgenannte werden dabei noch weitere gesetzliche Voraussetzungen für eine bauplanungsrechtliche Privilegierung normiert.
Der Bundesverband Geothermie begrüßte den Beschluss des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Das Gesetz enthalte zentrale Weichenstellungen für die Wärmewende. Damit können Stadtwerke, Energieversorgungsunternehmen und Industrieunternehmen auf eine schnellere Umsetzung der Geothermie-Vorhaben hoffen.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien begrüßt ebenfalls das Gesetz. BEE-Präsident Dr. Ursula Heinen-Esser: „Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz kommt die Regierung bei einem so zentralen energiepolitischen Thema wie der Wärmewende ins Handeln. Das Gesetz setzt ein wichtiges Signal für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und wirtschaftliche Stabilität. Erdwärme ist die Schlüsselenergie der Wärme- und Kältewende. Die Nutzung von Erdwärme schützt Klima, Umwelt und Menschen, stärkt heimische Unternehmen und macht uns energiepolitisch unabhängiger. Hier für Planungssicherheit und Bürokratieabbau zu sorgen, bringt die Energiewende einen entscheidenden Schritt voran.”
Deutscher Bundestag