"Die Koalition bremst die Wärmewende": Bundesverband Geothermie kritisiert Pläne zum Gebäudemodernisierungsgesetz

26.02.2026 | Politik
Deutscher Bundestag

Der Bundesverband Geothermie kritisiert die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz, die von den Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD vorgestellt wurden. Vor allem die Abschaffung der 65-Prozent-Klausel sieht der Bundesverband kritisch und fordert deshalb Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren bis zum finalen Gesetzesbeschluss. 

Das vielfach als wirksam anerkannte Vorgabe, dass jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll im Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgeschafft werden. Damit sorgt der Gesetzgeber für Verunsicherung, kritisiert der Bundesverband Geothermie in seiner aktuellen Stellungnahme. Zudem sei zu prüfen, ob die Pläne im Widerspruch zur verbindlichen EU-Vorgabe in Artikel 15a der EE-Richtlinie steht, die die Nutzung Erneuerbarer Energien in Gebäuden verbindlich festschreibt.

Neue Heizungen sollen laut der Einigung zwischen CDU/CSU und SPD nun auch wieder mit Öl und Gas betrieben werden dürfen. Die einzige ordnungsrechtliche Vorgabe ist dabei die neue „Bio-Treppe“. Öl- und Gasheizungen, die ab dem 01. Januar 2029 eingebaut werden, müssen demnach mit mindestens 10 Prozent klimafreundlichen Brennstoffen (beispielsweise Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen) betrieben werden. Bis 2040 ist ein stufenweiser Anstieg dieser Quote vorgesehen.

„Die in den Eckpunkten angeführte 'Biotreppe' lässt viele Fragen offen, insbesondere, ob genug klimafreundliche Gase zur Verfügung gestellt werden können, um den hohen Bedarf auch zukünftig zu decken“, sagt BVG-Geschäftsführer Gregor Dilger. „Industrie und Gewerbe sollten an alternative Technologien wie Erdwärme herangeführt werden, insbesondere, wenn die Regelung für diese Sektoren nicht gilt.“

Mit Blick auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) begrüßt der Bundesverband Geothermie, dass diese bis mindestens 2029 fortgeführt und auskömmlich ausgestaltet sein soll. Der Geothermieverband sieht dabei Anpassungsbedarf bei den maximal förderfähigen Kosten, die aktuell auf 30.000 Euro festgeschrieben sind. Damit werden die zusätzlichen und langfristigen Investitionen in Erdwärmesonden und Kollektoren bei erdgekoppelten Wärmepumpen und deren Systemdienlichkeit häufig unzureichend gefördert und angereizt.

Die in den Eckpunkten umrissene Vereinfachung in der Wärmeplanung in Verbindung mit der Abschaffung der 65-Prozent-Klausel darf nach Meinung des Bundesverbandes Geothermie ebenfalls nicht dazu führen, dass die kommunale Wärmewende ausgebremst wird. Die Bundesregierung sollte die Kommunen zukünftig stärker bei der Erkundung des Untergrunds unterstützen, damit die Potenziale noch umfassender betrachtet werden können. Hier würde die systematische Exploration des Untergrundes durch die Bundesregierung oder wahlweise eine Förderung von Erkundungsmaßnahmen der Länder im Rahmen des Infrastrukturfonds Abhilfe schaffen.

Problematisch ist darüber hinaus, dass die Kälteversorgung nicht explizit berücksichtig wird, obwohl diese künftig zunehmend an Bedeutung gewinnen wird und mittels Erdwärme effizient und einfach umzusetzen ist.

„Mit den vorgelegten Eckpunkten bremst die Koalition die Energie- und insbesondere die Wärmewende. Es droht ein verstärkter Attentismus in falschem Glauben an zukünftige Energielieferungen. Die Fokussierung auf die Biotreppe lässt viele Fragen offen. Deutschland muss sich weiterhin unabhängig von Brennstoffimporten machen. Es ist mehr als unsicher, dass zukünftig ausreichend klimafreundliche Gase zur Speisung der Gasnetze zur Verfügung stehen, insbesondere im Inland. Außerdem gibt es andere Nutzungsbereiche wie den Industriesektor, der diese Gase dringender benötigt. Im Gebäudesektor sollte der maximale Anreiz gesetzt werden, um auf effiziente und resiliente Energieformen wie die Erdwärme zu setzen und damit die heimische Wirtschaft zu stärken“, so Dilger.

Quelle:

Bundesverband Geothermie