EEG-Novelle 2012 im Bundestag beschlossen

03.07.2011 | Politik, Marktentwicklung

Ende vergangener Woche hat der Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Strom aus Geothermie-Kraftwerken wird zukünft höher vergütet.

Am 30. Juni 2011 wurde die EEG-Novelle 2012 im Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/6071) wurde in der von Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geänderten Fassung (BT-Drs.17/6363) angenommen. Jetzt muss der Bundesrat am 8. Juli entscheiden, ob er bezüglich des EEG 2012 den Vermittlungsausschuss anruft und gegebenenfalls noch Einspruch gegen das Gesetz einlegt.

Mit der Novelle ändert sich auch die Vergütung von Strom aus Geothermiekraftwerken: Zukünftig wird Geothermiestrom unabhängig von der Kraftwerksleistung mit 25 Cent pro Kilowattstunde (kWh) vergütet. Damit wurde der Wärme- und Frühstarter-Bonus in die Grundvergütung integriert und diese zusätzlich um zwei Cent pro kWh erhöht. Der Technologie-Bonus für petrothermale Projekte wurde ebenfalls erhöht und liegt zukünftig bei fünf Cent pro kWh statt wie bisher vier cent pro kwh. Nicht zuletzt wurde der Beginn der Degression auf das Jahr 2018 verschoben und die Degression zugleich von ein auf fünf Prozent erhöht.

Damit konnten die beiden Geothermieverbände, der GtV-Bundesverband Geothermie und das Wirtschaftsforum Geothermie, ihre Forderungen im Vorfeld der EEG-Novelle nur zum Teil durchsetzen. So folgten die Abgeordneten zwar der Empfehlung, die Vergütung nach Kraftwerksleistung zu streichen und die Degression zu verschieben. Den Vorschlägen zur Vergütung von Geothermiestrom ist das Parlament allerdings nicht gefolgt: Die Verbände hatten vorgeschlagen, die Vergütung inklusive Frühstarter- und Wärmebonus auf 30 Cent pro kwh zu erhöhen.

Quelle: www.clearingstelle-eeg.de, www.eeg-aktuell.de, www.bundestag.de

Schlagworte