EEG-Novelle: Geothermiebranche positioniert sich auf Strategieworkshop des WFG

19.01.2011 | Marktentwicklung, Hydrogeothermie, EGS, Politik

Teilnehmer aus allen Bereichen der tiefen Geothermiebranche haben gestern auf Einladung des Wirtschaftsforums Geothermie (WFG) in Karlsruhe darüber diskutiert, wie die anstehende EEG-Novellierung seitens der Branche optimal begleitet werden kann.

Dabei hat der Verband unter anderem vorgestellt, welche Vergütungssätze auf Basis des EEG-Erfahrungsberichts nötig sind, um die Technologie weiter zu entwickeln und zu etablieren. So schlägt das WFG vor, die Grundvergütung von 16 auf 20 Cent pro Kilowattstunde anzuheben und den Frühstarterbonus von vier auf sieben Cent – ohne Auslaufdatum, dafür mit zehn Prozent Degression ab dem 1. Januar 2019. Wärmenutzungs- und Technologiebonus (für EGS-Projekte) sollen in der Höhe gleich bleiben, die Rahmenbedingungen allerdings anders definiert werden. Hervorzuheben ist die Grundlage für diese Forderungen. Hier ist es dem WFG gelungen Echtdaten zur Berechnung der Stromgestehungskosten aus verschiedenen Projekten zu erhalten: Unterhaching, Landau, Bruchsal, Neustadt-Glewe, Kirchstockach, Dürrnhaar, Sauerlach, Bernried, Kirchweidach, Utting.

Würden die Vergütungssätze gemäß den Vorstellungen des WFG angepasst, so rechnet der Verband damit, dass bis 2025 ca. 100 hydrothermale Projekte mit einer elektrischen Leistung von insgesamt 480 MW am Netz sein könnten. Dies entspräche aufgrund der Grundlastfähigkeit der tiefen Geothermie und der daraus resultierenden größeren Anzahl von Vollaststunden einer installierten Leistung von  2.300 MW im Bereich der Windenergie bzw.  4.400 MW im Bereich der Photovoltaik.
Befürchtungen aus der Politik, dass die Geothermie dadurch perspektivisch ähnlich hohe EEG-Umlagekosten verursacht wie derzeit die Photovoltaik konnte das WFG entkräften, indem der Verband auf die stark begrenzte Kapazitäten im Bereich der Tiefenbohrungen verwies und so zu keiner Marktexplosion kommen wird. Mit dem vorgeschlagenen Vergütungssystem würden im Jahr 2020 laut Leitszenario 2010 3,6 % der gesamten EEG-Vergütung auf die hydrothermale Geothermie entfallen.

Das WFG verweis bei dieser Entwicklung auch auf die Kostensenkungspotenziale, die der Verband vor allem darin sieht, dass durch eine größere Anzahl realisierter Projekte sich die geologischen Kenntnisse verbessern, was auch damit zusammenhängt dass pro Projekt zukünftig eine größere Anzahl von Bohrungen realisiert werden. Darüber hinaus sehen sie deutlich Verbesserungen in der Bohr- und Kraftwerkstechnik und letztendlich gefördert durch das verbesserte EEG und die zunehmende Erfahrung eine einfachere Fremdkapitalbeschaffung.

Gemäß des Zeitplans für die EEG-Novelle wird das Bundesumweltministerium (BMU) Ende Februar einen ersten Entwurf des Erfahrungsberichts veröffentlichen. Am 18. Mai soll er dann im Kabinett verabschiedet werden. Unmittelbar nach Erstellung des EEG-Erfahrungsberichtes wird unter der Federführung des BMU ein Arbeitsentwurf des EEG 2012 erstellt auf Basis dessen dann bis Mitte August 2011 ein  Kabinettsbeschluss zum neuen EEG gefasst werden soll. Nach einer Stellungnahme des Bundesrates, Anhörungen des Umweltausschusses und zwei bzw. drei Lesungen im Bundestag soll das neue Gesetz schließlich bis Ende des Jahres verabschiedet werden.

Auf dem Strategieworkshop wurde beschlossen, dass sich eine rund zehnköpfige, verbandsübergreifende Arbeitsgruppe um die Vorbereitung und Steuerung der Aktivitäten der Geothermiebranche kümmert. Dies beinhaltet unter anderem eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit auf Ebene der Verbände und Firmen. (mb)