EGEC ruft Betreiber geothermischer Anlagen zur Bereitstellung nachhaltigkeitsrelevanter Daten auf

16.09.2021 | Politik | Rachel McRae
European Geothermal Energy Council

In Anlehnung an die neuen Verordnungen der Europäischen Union zur Definition von Nachhaltigkeit und nachhaltigen Finanzierung, ruft EGEC alle Betreiber geothermischer Anlagen um Mithilfe auf, Daten über Lebenszyklusemissionen ihrer geothermischen Anlagen zu sammeln und deren Ergebnisse der EGEC zuzusenden.

Für die Umsetzung und Verwirklichung der europäischen Klima- und Energieziele bis 2030, hat die Europäische Union neue Verordnungen erlassen, um künftig Investitionen in Richtung nachhaltiger Projekte und Aktivitäten zu lenken.

Der Begriff „nachhaltig“ wird infolgedessen durch die neuen Verordnungen, EU-Taxonomie und nachhaltige Finanzierung, konkret definiert mit dem Ziel ein gemeinsames Klassifizierungssystem nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich der Geothermie, zu erstellen. Die EU-Taxonomie soll dabei Definitionen beinhalten, welche Unternehmen, Investoren und politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt werden und bewerten welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig angesehen werden. Demnach wurde im Rahmen der delegierten Verordnung der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021 ein Schwellenwert für alle Geothermieanlagen festgelegt.

Da der Schwellenwert von 100 g CO2e/kWh Lebenszyklusemissionen allerdings ungeeignet ist, um zu zeigen, dass die relevanten (geothermischen) Technologien deutlich unterhalb dieses Werts liegen, bittet EGEC um Zusammenarbeit zur Abschaffung dieses Schwellenwerts. Anlagenbetreiber sollen hierbei diesbezüglich relevante Daten der Lebenszyklusemissionen ihrer geothermischen Anlagen erheben, um die Umweltleistung ihres geplanten Projekts zu bewerten und diese daraufhin EGEC zusenden.

Dafür stellt die EGEC das GEOENVI-Tool zur Verfügung, welches eine vereinfachte Methode zur Lebens-Zyklus-Analyse (LCA) darstellt, mit welcher die Umweltauswirkungen geothermischer Anlagen (in Planung oder in Betrieb) bewertet werden können.

Das GEOENVI LCA-Tool kann unter folgendem Link getestet und verwendet werden.

EGEC bittet daher um Zusendung aller diesbezüglich erhobenen Nachweise und Ergebnisse, um diese der europäischen Institution für die Gesetzgebung nachhaltiger Finanzierung zur Verfügung zu stellen und somit zu beweisen, dass Geothermieanlagen nachhaltig sind.  

Des Weiteren erwägt die Europäische Kommission die Aufnahme zusätzlicher Nachhaltigkeitsanforderungen für Projekte, welche als nachhaltige Investitionen in Frage kommen. Die Anforderungen beziehen sich insbesondere auf lokale Umweltauswirkungen, wie Emissionen lokaler Luftschadstoffe, aber zusätzlich darauf, wie eine bestimmte Investition zur Kreislaufwirtschaft beiträgt, oder inwiefern diese sich auf die Wasserqualität, die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit auswirkt.

Für den Erdwärmesektor gelten dabei besonders zwei Schwerpunkte.

Zunächst enthält der Vorschlag Schwellenwerte für Emissionen von Luftschadstoffen, welche zusätzliche Anforderungen an die Berichterstattung stellen könnten. EGEC begrüßt dabei die Bereitstellung aller Umweltdaten, aus welchen hervorgeht, wie geothermische Anlagen die vorgeschlagenen Schwellenwerte einhalten.

Als weiteren Punkt enthält der Vorschlag Nachhaltigkeitsanforderungen für Wertschöpfungsketten, wobei besonderer Fokus auf die Wertschöpfungskette von Batterien gelegt ist. Dies kann für geothermische Lithiumprojekte von Vorteil sein, welche nachhaltige Finanzierungen anstreben oder sich Lieferpartnerschaften mit Batterieherstellern sichern wollen, die das Nachhaltigkeitssiegel anstreben.

Daher bittet EGEC um Zusendung aller Beiträge bezüglich der Umweltvorteile geothermischer Lithiumgewinnung (oder Mineraliengewinnung im Allgemeinen) im Vergleich zu herkömmlichen Bergbautechnologien.

Durch die Bereitstellung umfassender Datensätze für die Europäische Kommission, hofft EGEC auf die rechtliche Darstellung der tatsächlichen Auswirkungen von Geothermie Projekten und gegebenenfalls die Erhebung angemessener Ausnahmeregelungen.

Alle entsprechenden Beiträge und Nachweise, welche die Vorteile der Geothermie sowie der Einhaltung der vorgeschlagenen Schwellenwerte beinhalten, können bis zum 20.September an Thomas Garabetian verschickt werden:

Thomas Garabetian (t.garabetian [at] egec.org // +32 492 17 77 06)

Weitere Informationen über das GEOENVI LCA-Tool erhalten Sie hier.

Zur Website zur Durchführung der LCA für geothermische Projekte, gelangen Sie hier.

Weitere Informationen über die Verordnungen zur nachhaltigen Finanzierung und des EU Taxonomy Compass erhalten Sie über die Webseiten.

Quelle:

EGEC