Seit 1. Januar 2024 ist das sogenannte Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden die Bundesländer verpflichtet, die flächendeckende Wärmeplanung auch für die Kommunen vorzuschreiben, in denen noch kein Landesgesetz existiert. Die kommunale Wärmeplanung soll für Kommunen, für Bürgerinnen und Bürger und für die Energieversorgungsunternehmen der zentrale Navigator in der Wärmewende werden.
Die Analyse des BDEW zeigt, dass nahezu alle Kommunen (98 Prozent) mit mehr als 45.000 Einwohnern bereits mit der Wärmeplanung begonnen oder diese bereits abgeschlossen haben. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle Kommunen mit weniger Einwohnern haben hierfür bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
Baden-Württemberg weit vorn beim Abschluss der Wärmeplanungen
Besonders weit vorangeschritten ist die Erstellung der Wärmepläne in Baden-Württemberg. Hier haben nach Daten des Kompetenzzentrums Wärmewende in Halle (Saale) schon 13 Prozent der Kommunen die Erstellung der Wärmepläne abgeschlossen. Von den 160 Kommunen bundesweit, die ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben, kommen 148 aus dem Südwesten.
Mit der Wärmeplanung begonnen haben insgesamt 3652 von bundesweit 10.754 Kommunen (34 Prozent). Besonders in Nordrhein-Westfalen (72 Prozent), im Saarland (64 Prozent), in Rheinland-Pfalz (52 Prozent), Niedersachsen (47 Prozent) und Sachsen-Anhalt (43 Prozent) befinden sich schon viele Kommunen im Prozess. Selten angefangen haben dagegen Kommunen in Thüringen (elf Prozent), Sachsen und Bayern (jeweils 18 Prozent).
Kritik von Kommunen wegen fehlender Landesgesetze
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik. Sie verpflichtet Kommunen, Wärmepläne zu erstellen, die festlegen, welche Technologien und Energieträger für die jeweilige Region geeignet sind. Diese Pläne sollen Investitions- und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer, Unternehmen und Kommunen schaffen. Kritik gibt es allerdings von einigen Kommunen, etwa aus Sachsen-Anhalt, weil noch nicht alle Landesregierungen gesetzliche Regelungen erlassen haben. Die fehlende gesetzliche Grundlage erschwere das Handeln der Kommunen und mache die Datenerhebung aufwendig.
Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft / Kompetenzzentrum Wärmewende