Einspeisevorrang und Bestandsschutz im neuen Koalitionsvertrag festgeschrieben

27.11.2013 | Politik | Jochen Schneider

Seit heute liegt der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vor. Beim Thema Energiewende bemüht sich der Vertrag, die Investitionssicherheit wieder herzustellen. Doch für das zukünftige EEG sind eine ganze Reihe von Änderungen geplant.

Auf zwölf Seiten geht der 185 Seiten starke Koalitionsvertrag der drei Parteien auf das Thema Energie ein. Eine zentrale Aussage ist, dass Altanlagen Bestandsschutz genießen und der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien beibehalten wird.

Die Geothermie wird im Gegensatz zu den anderen erneuerbaren Energieträgern in dem Koalitionsvertrag nicht explizit erwähnt. Bei den aufgeführten erneuerbaren Energieträgern fällt zum Beispiel auf, dass der Zubau bei der grundlastfähigen Biomasse auf Abfall- und Reststoffe begrenzt wird.

Ein Entwurf für die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes soll bis Ostern 2014 vorliegen. Im Sommer 2014 soll die Novelle dann verabschiedet werden. Als Änderungen sind unter anderem geplant:

  • Ein Ausbaukorridor für Erneuerbare Energien von 40 bis 45 Prozent bis 2025 und von 55 bis 60 Prozent soll bis 2035 soll gesetzlich festgelegt werden.
  • Der Emissionshandel soll durch die Verknappung der Zertifikate gestärkt werden und die Einnahmen im Bereich Erneuerbaren Energien investiert werden.
  • Für alle Technologien soll eine kontinuierliche Degression der Fördersätze im EEG verankert werden.
  • Das Grünstromprivileg, die teilweise oder vollständige Befreiung der Energieversorgungsunternehmen von der EEG-Umlage soll gestrichen werden.
  • Für Neuanlagen ab fünf Megawatt soll sofort eine Direktvermarktungspflicht auf Basis der Marktprämie eingeführt werden. Ab 2017 soll dies für alle Anlagengrößen gelten.
  • Zur Stabilisierung des Stromsystems sollen Neuanlagen sowohl Netzbetreiber wie auch vom Direktvermarkter ansteuerbar sein.
  • Es wird geprüft, ob große Erzeuger Erneuerbarer Energien einen Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen, um so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten.

Im Wärmemarkt soll das Marktanreizprogramm verstetigt werden und Strom, der abgeregelt werden müsste, soll für weitere Anwendungen, wie im Wärmebereich, genutzt werden.

Beim Thema Fracking wird nur auf die unkonventionelle Erdgasgewinnung und die dafür verwendeten Zusätze eingegangen. Der Einsatz umwelttoxischer Substanzen wird hier abgelehnt.