Genehmigung zur geothermischen Erkundung
Die vom LBEG erteilte Erlaubnis zur geothermischen Erkundung ist bis zum 30. April 2027 befristet. Der Entscheidung des LBEG gingen Gespräche mit den betroffenen Kommunen voraus. Die Genehmigung berechtigt die Avacon Natur GmbH grundsätzlich zur Durchführung geowissenschaftlicher Untersuchungen, etwa zur Datensammlung über die geologischen Gegebenheiten. Technische Maßnahmen wie Bohrungen oder bauliche Eingriffe sind damit jedoch noch nicht verbunden, betont das LBEG. Solche Schritte bedürften gesonderter Genehmigungsverfahren mit entsprechender öffentlicher Beteiligung.
Keine geplanten Bohrungen
Für konkrete Bohrungen im Rahmen eines Geothermieprojektes bedarf es zusätzlicher Genehmigungsschritte: Der Energieversorger muss hierfür bergrechtliche Betriebspläne einreichen, die jeweils ein eigenständiges Beteiligungsverfahren erfordern. Erst nach deren Prüfung und Zulassung durch die zuständigen Behörden dürfen technische Maßnahmen wie Bohrungen umgesetzt werden. Welche konkreten Schritte Avacon Natur im Erlaubnisfeld „Nienburg-Weser“ plant, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Das Unternehmen hat sich hierzu noch nicht geäußert. Grundsätzlich sieht Avacon Natur jedoch im zugewiesenen Gebiet Potenzial für tiefengeothermische Projekte zur kommerziellen Wärmegewinnung.
Erlaubnisse zur geothermischen Aufsuchung
Das LBEG hebt die wachsende Bedeutung der Geothermie als klimafreundliche und verlässliche Energiequelle hervor. Zum 1. Mai hat das LBEG insgesamt 36 Erlaubnisse zur geothermischen Aufsuchung neu erteilt – davon entfallen 30 auf Niedersachsen, vier auf Schleswig-Holstein sowie jeweils eine auf Hamburg und Bremen.