Erfolg für das Projekt in Brühl: Gericht weist Klage der Gemeinde ab

06.08.2013 | Projekte | Marcus Brian
Geothermieprojekt Bruehl

Gestern hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nach Angaben der Schwetzinger Zeitung bestätigt, dass die Klage der Gemeinde Brühl gegen das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises und das Regierungspräsidium in Karlsruhe abgewiesen wurde. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Geothermiebranche haben.

Vor über einem Jahr hatte das Landratsamt den Beschluss der Gemeinde kassiert, mit dem sie die Verlängerung einer bereits genehmigten Bauvoranfrage des Karlsruher Unternehmens Geoenergy zur Errichtung des Geothermie-Kraftwerks verweigert hatte. Das Regierungspräsidum in Karlsruhe bestätigte damals den Entscheid des Landratsamtes.

Dagegen hatte die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt - wie sich nun zeigt, ohne Erfolg. Noch liegt keine Urteilsbegründung des Gerichts vor, aber das Urteil könnte weitreichende Folgen für die gesamte Geothermiebranche haben: Denn der wesentliche Punkt des Verfahrens war die Frage, ob ein Geothermie-Kraftwerk im Außenbereich einer Gemeinde ein privilegiertes Bauvorhaben ist oder nicht. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 des Baugesetzsbuches ist ein Vorhaben dann privilegiert, wenn es dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

Bislang hat noch kein Gericht die Ortsgebundenheit und damit baurechtliche Privilegierung für Geothermieanlagen im Außenbereich bestätigt. Genau diese Begründung zeichnet sich aber nun im vorliegenden Fall ab, denn auch Landratsamt und Regierungspräsidium hatten in ihrer Begründung darauf hingewiesen, dass eine Privilegierung des Kraftwerks als gegeben gesehen wird. Damit wäre Geothermie den anderen erneuerbaren Energien endlich gleichgestellt. Wind- und Solarparks, Wasserkraftwerke und Bioenergieanlagen sind im Baugesetzbuch schon länger explizit als privilegierte Vorhaben aufgeführt.

Wie die Gemeinde Brühl weiter vorgeht, wird auch von der schriftlichen Urteilsbegründung abhängen, die in einigen Wochen erwartet wird. Wie die Schwetzinger Zeitung erfahren haben will, ist bereits in zwei Wochen eine Sondersitzung des Gemeinderates geplant. Doch schon am Rande der Gerichtssitzung im Brühler Rathaus am Donnerstag sei von verschiedenen Bürgervertretern zu hören gewesen, dass man den juristischen Weg bei dieser Klage wohl eher nicht weiter beschreiten wolle.

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