Die Esso Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft von ExxonMobil, hat den Antrag eingereicht, woraufhin das LBEG den Landkreisen Heidekreis und Rotenburg (Wümme), den Städten Bad Fallingbostel, Schneverdingen, Soltau, Visselhövede und Walsrode, den Samtgemeinden Bothel und Fintel sowie den Gemeinden Neuenkirchen und Scheeßel die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.
Nun gibt das LBEG dem Antrag statt und erteilt die Erlaubnis. Die Erlaubnis ist befristet auf knapp vier Jahre bis zum 31. Dezember 2029. Sie gibt der Esso Deutschland GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die Esso Deutschland GmbH hatte bereits zum 1. Januar vergangenen Jahres das Erlaubnisfeld Hemslingen zur Aufsuchung von Lithium vom LBEG zugeteilt bekommen, das sich in weiten Teilen mit dem Feld Hemslingen II deckt. Das Unternehmen sieht in dem Feld Möglichkeiten, bei einer späteren Lithiumproduktion auch Erdwärme gewinnen zu können, die im Wesentlichen für die energieressourcenschonende Gewinnung und Aufbereitung von Lithium genutzt werden soll.
Das LBEG ist die zuständige Bergbehörde für Niedersachsen sowie für Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen. Zum 1. März 2026 hat das LBEG insgesamt 55 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 39 in Niedersachsen, neun in Schleswig-Holstein, vier Bremen und drei in Hamburg.
LBEG