In einer Keynote präsentierten Andreas Ronge von der bundeseigenen Förderbank KfW und Matthias Tönnis vom Rückversicherer Munich RE beim Praxisforum Geothermie Bayern im Oktober 2024 neue Optionen für die Absicherung von Fündigkeitsrisiken (wir berichteten). Für die bereits fertig ausgearbeitete und abgestimmte Fündigkeitsversicherung war ein Start im Januar 2025 angestrebt – allerdings unter Haushaltsvorbehalt. Das vorzeitige Legislaturende der Ampel-Regierung hat den Start des Programms ausgebremst.
Doch in den aktuellen Haushaltsverhandlungen sind nach Angaben des Bundesverbandes Geothermie (BVG) 50 Millionen Euro für die Fündigkeitsversicherung eingeplant. Eine dpa-Meldung zum Thema wurde unter anderem vom Handelsblatt, von der ZEIT und dem Tagesspiegel aufgegriffen.
Versicherung schützt Kommunen und Stadtwerke
Gerade für kommunale Akteure, die nur auf ein einziges Geothermieprojekt setzen, kann das Risiko einer nicht oder nicht ausreichend fündigen Bohrung desaströs sein. „Bis die erste Bohrung unten ist, können einer Kommune Vorlaufkosten von 20 bis 30 Millionen Euro entstehen“, erklärt Matthias Tönnis von Munich Re. „Wenn die Bohrung nicht bringt, was sie erwartet hat, ist das Geld weg.“ Dies sind Summen, die Kommunen und Stadtwerke nicht einfach als Verlust verbuchen können – im Gegensatz zu Bergbau- und Energieunternehmen, die mehrere Projekte gleichzeitig entwickeln. „Bei Öl und Gas genügt es vollkommen, wenn jede zehnte Bohrung ein Treffer ist“, zitiert der Tagesspiegel Tönnis. „Eine Kommune kann sich keinen einzigen Flop leisten.“
Genau hier soll die geplante Fündigkeitsversicherung einspringen. Einen Teil des Risikos wird die Munich Re übernehmen, für den Rest steht die KfW gerade. Im aktuellen Haushaltsentwurf sind laut Bundesverband Geothermie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von knapp 50 Millionen Euro eingeplant, die innerhalb der nächsten vier Jahre insgesamt 65 Projekte absichern sollen. Verpflichtungsermächtigungen dienen dazu, schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt Verpflichtungen für Ausgaben in kommenden Haushaltsjahren einzugehen.
Bürokratieabbau soll Genehmigungsverfahren beschleunigen
Ein weiteres Hemmnis für den Ausbau der Geothermie stellen die mehrjährigen Genehmigungsverfahren mit erheblichem bürokratischem Aufwand dar. Hier soll das Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG) helfen (wir berichteten).
Im Paket mit der Fündigkeitsabsicherung kann der Beitrag der Geothermie für die Wärmewende in den kommenden Jahren deutlich steigen. Bis zu 10 Terawattstunden jährlich sollen neue Projekte bis 2030 liefern – eine große Chance für Kommunen, um ihre Energieversorgung in die eigene Hand zu nehmen und sich von fossilen Energieimporten unabhängig zu machen.