Wie die Tageszeitung Alt-Neuöttinger Anzeiger berichtet habe das Gericht durchblicken lassen, dass auch für einen Vorbescheid die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben des Projekts detaillierter darzustellen seien, als es im Antrag der GEOenergie bisher der Fall sei. Hintergrund des Verfahrens ist die Klage dreier Anwohner gegen den Vorbescheid des Landratsamtes. Sie befürchten Lärmbelästigungen durch den Betrieb des geplanten Kraftwerks. Wie GEOenergie-Geschäftsführer Bernhard Gubo bestätigt habe, werde man eine abschließende Beschreibung mit Aufzählung aller möglichen Schallquellen für die Berechnung durch einen akkreditierten Schallgutachter vorlegen.
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