Geologiedatengesetz für mehr Transparenz

19.09.2019 | Valerie Hecht

Aktuell wird ein neues Geologiedatengesetz (GeolDG) zur besseren Verfügbarkeit geologischer Daten bearbeitet. Der Bundesverband Geothermie fordert diesbezüglich in einer Stellungnahme mehr Transparenz der bisher bestehenden geologischen Daten und ein umfassendes Erkundungsprogramm zur Verbesserung der Bewertung geothermischer Potentiale.

Geologische Fakten und Daten spielen eine Schlüsselrolle bei der Suche nach geothermischen Potentialen im Untergrund und die Grundlage für dessen Nutzung. Die verlässliche Planung eines Geothermieprojekts ist nur auf einer qualifizierten Datenbasis möglich und verringert das Risiko der Nichtfündigkeit für Projektbetreiber- und entwickler erheblich.

Das neue Geologiedatengesetz soll zunächst eine umfassende Pflicht zur Sicherung geologischer Daten und die Verfügbarkeit dieser Daten für alle bestehenden und künftigen geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder verankern.

Bisher sind die Vorgaben zur Übermittlung von Daten aus geologischen Untersuchungen im Lagerstättengesetz nur sehr unzureichend geregelt und demzufolge ergänzungsbedürftig.

Gegenwärtig exisitiert als geologische Datensammlung das Online-Tool GeotIS (www.geotis.de) welches als Fundament für ein zukünftiges Online-Register zur Verarbeitung und Veröffentlich neuer Daten dienen könnte.

Forderungen vom Bundesverband Geothermie

Der Bundesverband Geothermie fordert in seiner Stellungnahme vom 06.09.2019 ein umfassendes Erkundungsprogramm um eine bessere Bewertung der technisch nutzbaren geothermischen Potentiale zu ermöglichen.

Des Weiteren soll gesetzlich geregelt werden, dass nicht-fündige Geothermie-Bohrungen für weitere wissenschaftliche Untersuchungen den einschlägigen Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus sollte der Bund in dem Gesetz zu einer fortlaufenden strukturierten Landesaufnahme verpflichten und dies in einem ständig zu aktualisierenden Erkundungsprogramm umfassend institutionalisieren. Eine Evaluierung des Erkundungsfortschrittes soll alle fünf Jahre orgenommen werden.

Bei Berücksichtigung der Forderungen des Bundeverbands hinsichtlich der Erstellung des neuen Gesetzesentwurfs könnte sich in Zukunft eine erhebliche Verbesserung für die Durchführung von Geothermieprojekten einstellen.