Mit dem Gesetz sollen der Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmeleitungen und -speichern sowie die Erkundung von Erdwärme erleichtert und beschleunigt werden, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in der vorigen Woche mit. Aktuell führt das BMWE eine Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes durch. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am 21. Juli 2025.
Der Bundesverband Geothermie (BVG) begrüßt den Gesetzentwurf: „Es ist ein großer Schritt, dass mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz erstmals auch ein Geothermie-Stammgesetz eingeführt wird und auch das überragende öffentliche Interesse nochmals spezifisch für die Geothermie festgeschrieben wurde. Dadurch wird die Bedeutung der Geothermie für das Gelingen der Wärme- und Kältewende bestätigt“, heißt es in der Stellungnahme.
Beschleunigung für seismische Messungen und Genehmigungen
Laut Entwurf können seismische Messungen zur Erkundung des Untergrundes nun ganzjährig stattfinden. Die Belange von Natur- und Artenschutz sollen dabei gewahrt bleiben. „Damit können zeitliche Engpässe bei den seismischen Messungen für die über 150 geplanten tiefengeothermischen Anlagen vermieden werden“, kommentiert der BVG. Mit der Einführung von Duldungspflichten und der Maßgabe zu §44 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes habe die Bundesregierung einen Vorschlag der Geothermiebranche aufgegriffen.
Nach der Erkundung sollen auch Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie für Wärmepumpen, die Flusswasser, Abwasser Industrieabwärme oder auch Luft nutzen, abgebaut werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen auch für Wärmespeicher sowie Wärmeleitungen vor. Auch für private Haushalte soll es leichter werden, eine Zulassung für die eigene Wärmepumpe zu erhalten.
Eine Beschleunigung soll es bei der Genehmigung und beim Bau von Fernwärmeleitungen, soweit sie einer Planfeststellung bedürfen, geben. Im Gesetzentwurf vorgesehen sind Instrumente, die bislang für Gas- und Wasserstoffleitungen gelten. Im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren sollen künftig Höchstfristen einzuhalten sein: Innerhalb eines Jahres müssen die zuständigen Behörden dann über die Genehmigung entscheiden.
Unter bestimmten Voraussetzungen soll es den Bergämtern zudem ermöglicht werden, von der Betriebsplanpflicht abzusehen.
Es gibt noch Verbesserungspotenzial
Der BVG macht in seiner Stellungnahme aber auch Verbesserungsvorschläge. So könnten Vorhabenszulassungen durch Erleichterungen im UVP-Recht weiter vereinfacht werden: „Insbesondere steht die Pflicht, bei der Grundwasserentnahme von mehr als 10 Mio. m³ pro Jahr eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, einer deutlichen Skalierung der Vorhaben im Wege. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Entnahme großer Wassermengen und deren Auswirkungen auf die Umwelt im Blick zu haben. Bei Geothermieanlagen wird aber ohnehin nur Wasser zirkuliert und daher stets wieder zurückgeführt und dabei in seiner stofflichen Zusammensetzung nicht verändert. Deswegen ist eine Befreiung der Geothermie von dieser Regelung sinnvoll. Ebenso sollten auch Heizzentralen und Stromerzeugungsanlagen in die bergrechtlichen Verfahren und die UVP-Vorprüfungen einbezogen werden“, kommentiert der BVG.
Bei oberflächennaher Geothermie sieht der BVG die Notwendigkeit einer Erleichterung bei der Prüfung von Projektstandorten, die wohl zwischenzeitlich in der Diskussion war. „Bislang muss auch für kleine Anlagen, z. B. in Einfamilienhäusern ab 100 Meter Tiefe, geprüft werden, ob an diesem Standort ein Endlager für atomare Abfälle möglich wäre, obwohl dies allgemeinhin erst ab 300 oder sogar 400 Metern technisch möglich bzw. sinnvoll ist. Daher wäre eine Verschiebung der Grenze auf 300 oder 400 Meter weiterhin von großer Bedeutung, um die Genehmigungen für Erdwärmeheizungen zu beschleunigen.“
Der Gesetzesentwurf ist hier einzusehen: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/entwurf-geobg-laender-und-verbaendeanhoerung.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Stellungnahmen können noch bis zum 21. Juli abgegeben werden.