Die beiden Felder ergeben eine zusammenhängende Fläche, liegen aber in zwei unterschiedlichen Bundesländern. Auf Hamburger Seite macht das Erlaubnisfeld Rahlstedt eine rund 78,5 Quadratkilometer große Fläche aus, die sich vom Stadtpark nach Volksdorf beziehungsweise bis zum Öjendorfer Park erstreckt. Auf Schleswig-Holsteiner Seite grenzt unmittelbar das Erlaubnisfeld Stapelfeld an, das sich auf einer Größe von knapp 45 Quadratkilometern bis Stapelfeld und Glinde erstreckt. Beide Erlaubnisse sind befristet auf drei Jahre bis zum 30. September 2028.
Die HanseWerk Natur GmbH hat die Anträge auf Aufsuchung von Erdwärme beim LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht, woraufhin das Landesamt einerseits der von der Fläche betroffenen Freien und Hansestadt Hamburg und andererseits dem Landkreis Stormarn die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Nun hat das LBEG den Anträgen stattgegeben und die Erlaubnisse erteilt. Diese geben der HanseWerk Natur GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Hamburg und Schleswig-Holstein sowie für Niedersachsen und Bremen. Zum 1. Oktober dieses Jahres hat das LBEG in seinem gesamten Aufsichtsbezirk 43 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 32 in Niedersachsen, sieben in Schleswig-Holstein und je zwei in Hamburg und Bremen.
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