Geothermie Kirchanschöring stellt Hauptbetriebsplan vor

18.02.2020 | Valerie Hecht

Nächster Schritt für das Geothermieprojekt Kirchanschöring: Die Planungen für das Geothermiekraftwerk in Kirchanschöring sind abgeschlossen und die entsprechenden Bestimmungen können im Bergrecht umgesetzt werden. Hierfür wird der sogenannte Hauptbetriebsplan erstellt, der die Grundlage zum Errichten und Führen eines Geothermieheiz- oder kraftwerk bildet.

Erst mit dem Zulassen des Hauptbetriebsplans erhält der Unternehmer die Erlaubnis, das Vorhaben zu realisieren. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, diesen Hauptbetriebsplan mit den Gemeinden abzustimmen. So erhalten sie Gelegenheit ihre Bedenken und Hinweise vorzubringen. Als Genehmigungsbehörde nimmt das Bergamt Südbayern die gemeindlichen Stellungnahmen entgegen und erörtert und würdigt sie. Denn Vorhaben der Tiefen- Geothermie sind technisch komplexer Natur, die in den Genehmigungsverfahren vollständig abgebildet werden müssen.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates ging es dabei konkret um das Herrichten des Sammelbohrplatzes und das Durchführen der Geothermie-Bohrung. Antragstellerin ist die Geothermie Rupertiwinkel GmbH. „Da die Antragsunterlagen den Vereinbarungen und dem Kooperationsvertrag der Geothermie Rupertiwinkel GmbH mit der Gemeinde Kirchanschöring entsprechen, werden keine Einwände erhoben“, heißt es im Beschluss. Darin wurde auch festgehalten, dass sämtliche Oberflächenwässer vor Ort zu versickern sind. Die Flurbereinigungs-Leitungen auf dem Grundstück stünden dafür nicht zur Verfügung. Ein entsprechender Alternativvorschlag zum Ausführen im Hauptbetriebsplan liege bereits vor.

Untersuchungen zur Auswirkung auf die Umwelt und die Tierwelt

Im Rahmen der Projektentwicklung wurden umfangreiche Umweltuntersuchungen des Standortes durchgeführt. Diese Studien sind Teil der Genehmigungsplanung. Neben einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung und einer Landschaftsökologischen Begutachtung sind in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung die Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenweltwelt genau unter die Lupe genommen worden, um sicherzustellen, dass von dem Projekt weder während des Baus noch im langfristigen Betrieb negative Auswirkungen ausgehen. Deshalb will das Unternehmen zahlreiche Maßnahmen ergreifen. So sind zum Beispiel eine besonders insektenfreundliche Art der Beleuchtung, Schutzzäune für Reptilien oder das Anlegen von ökologischen Ausgleichsflächen für versiegelten Boden am Standort vorgesehen.

Gefahr von Grundwasserverschmutzung

Das Design der Geothermie-Bohrungen erfüllt das Ziel die unterschiedlichen Grundwasserhorizonte voneinander zu trennen. Es ist von erfahrenen Bohringenieuren nach den Vorgaben der in Deutschland verwendeten Richtlinien erstellt worden und wird von den Bergbehörden sowie von den Wasser- und Umweltbehörden geprüft. Bereits vor Beginn der Tiefbohrung wird ein sogenanntes Standrohr von der Oberfläche bis in den Grundwasserstauer (Anmerkung: Das ist ein gering durchlässiger Boden oder Gesteinskörper, der als hydraulisch wirksame untere Begrenzung des Grundwasserkörpers angesehen werden kann) eingebracht und einzementiert. Dadurch werden die oberflächennahen Grundwasserhorizonte schon vor Eintreffen der großen Bohranlage ausgesperrt. Die Tiefbohrung erfolgt nun durch das Standrohr in mehreren Sektionen, wobei jede Sektion vor dem Weiterbohren ebenfalls verrohrt wird. Dadurch wird verhindert, dass Wasser zwischen den verschiedenen Bereichen zirkuliert. Alle Bohrspülungen oder Zemente, die für die Bohrung verwendet werden, müssen der höchsten Grundwasserschutzklasse 1 entsprechen. Jede verwendete Substanz wird zuvor beim Landesamt für Umwelt einzeln angemeldet, geprüft und genehmigt, versichert die Geothermie Rupertiwinkel GmbH.

Der Hauptbetriebsplan ist öffentlich im Internet einsehbar unter:  https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/bereich2/pfv/bergbau/bpv_ohne_foe_oeff/2020/2019-12-12_antrag_hbp_kirchanschoering_gtr.pdf

Quelle:

www.chiemgau24.de

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