Geothermie Rupertiwinkel: Beteiligungsoption für die Gemeinden Kirchanschöring und Laufen

07.10.2019 | Karin Jehle

Vertrag mit der Betreibergesellschaft räumt den Kommunen nach der ersten Bohrung eine Beteiligung von bis zu 15 Prozent ein. Wertschöpfung auf mehreren Ebenen in Aussicht.

Wie das Traunsteiner Tageblatt am 5.10. berichtete, haben die Verhandlungen der beteiligten Kommunen Kirchanschöring und Laufen mit der Betreibergesellschaft für das Geothermieprojekt Rupertiwinkel eine lokale Wertschöpfung auf gleich mehreren Ebenen ergeben.

Zunächst solle beiden Kommunen ab der ersten Bohrung eine Beteiligungsoption von bis zu 15 Prozent an der Betreibergesellschaft eingeräumt werden. Wenn beide Kommunen sich beteiligen wollen, werde man eine Gesellschaft gründen, sagte Bürgermeister Hans-Jörg Birner.

Das wichtigste Ergebnis der Verhandlungen sei indes die Nutzung von geothermaler Wärme in allen Temperaturbereichen. Neben der Fernwärmeversorgung für die Haushalte der Gemeinden Kirchanschöring und Laufen werde auch Hochtemperaturwärme von 120 Grad Celsius für gewerbliche Anwendungen zur Verfügung stehen.

Erlöse aus Wärmeverkauf, Erbpacht und Gewerbesteuer
Beide Kommunen würden von den Einnahmen aus dem Wärmeverkauf profitieren. Zudem ist die geothermale Wärmeerzeugung klimaneutral und bringt die Region somit weiter auf dem Weg zum Klimaschutz.

Für die Gemeinde Kirchanschöring, auf deren Gemarkung das Bohrgelände liegt, kommen noch Einnahmen aus der Erbpacht für das Grundstück hinzu. Erlöse aus der Gewerbesteuer und aus dem Nutzungsentgelt müssen sich Kirchanschöring und Laufen teilen. Zudem generiere Kirchanschöring auch Einkünfte aus einer optionalen Beteiligung an der Stromgewinnung, berichtete das Traunsteiner Tageblatt.

Weitgehende Mitsprachemöglichkeiten für die Gemeinde
Im Sinne des Baurechts sind Anlagen der Tiefengeothermie im Außenbereich grundsätzlich privilegiert. Das heißt, dass die Gemeinde keinen Bebauungsplan aufstellen muss, bei den baulichen Belangen das Baugesetzbuch und bei den Bohrungen das Bergrecht greift. Dies schwächt die Einflussmöglichkeiten der Kommunen, unter deren Grund die geothermalen Schätze liegen.

Die Anlagenbetreiber seien jedoch an guten Beziehungen zur Gemeinde und deren Bürgern interessiert, sagte Bürgermeister Birner. Die Geothermie Rupertiwinkel GmbH verzichte daher auf ihr Recht einer privilegierten Baugenehmigung und räume stattdessen den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Möglichkeit ein, sich zum Kraftwerk und zum Bau der Nebenanlagen zu äußern. Dies soll einerseits für größere Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde sowie andererseits auch für mehr Transparenz sorgen und wurde in der Gemeinderatssitzung laut Traunsteiner Tageblatt positiv aufgenommen.

Die Bohrungen sollen Anfang 2020 beginnen. Bei ausreichender Temperatur und Schüttung will man ab 2022 an die Stromproduktion mit der parallelen Auskopplung geothermaler Wärme gehen (wir berichteten).

Quelle:

Traunsteiner Tageblatt

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