Geothermiebeschleunigungsgesetz und Absicherung des Fündigkeitsrisikos: Für Regierungsdirektor Klatt nur eine Frage der Zeit

04.12.2024

Geothermiebeschleunigungsgesetz, Wärmenetz-Förderprogramm oder Absicherung des Fündigkeitsrisikos: Mit dem Bruch der Ampel-Koalition ist auch so manches Vorhaben zur Wärmewende ins Stocken geraten: Regierungsdirektor Jan Peter Klatt, der im Bundeswirtschaftsministerium für die Themen Wärmewende und Wärmeplanung zuständig ist, wagte jetzt einen Ausblick, wie es mit den verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Programmen weiter gehen könnte.

Geothermiebeschleunigungsgesetz: Das Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Bau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern zu beschleunigen. Das Gesetz wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen. Zurzeit liegt es im Bundestag. Die Gespräche seien dort so weit fortgeschritten, dass fachlich eine Einigung erzielt worden sei, sagte Regierungsdirektor Jan Peter Klatt der Zeitung für kommunale Wirtschaft. „Was mit dem Gesetz nun passiert, werden wir sehen“, sagte er mit Blick auf das Aus der Ampel-Koalition und die wenigen Sitzungswochen, die dem aktuellen Bundestag bleiben. Er würde aber nicht ausschließen, dass das Gesetz trotzdem noch verabschiedet werde. Schließlich bestünde inhaltlich fraktionsübergreifend Einigkeit. Käme das Gesetz nicht mehr in dieser Wahlperiode, würde es wohl sehr schnell in der nächsten Wahlperiode verabschiedet werden, prognostizierte Klatt.

Absicherung des Fündigkeitsrisikos in der Geothermie: Bohrungen tief in die Erde kosten nicht nur viel Geld, sondern sind auch mit einem Fündigkeitsrisiko verbunden. Auch auf Druck der Wärmewirtschaft wollte die Ampel-Koalition für das kommende Jahr insgesamt neun Millionen Euro für die Absicherung der Fündigkeit tiefengeothermischer Bohrungen bereitstellen. Dazu sollten 39 Millionen Euro für die Folgejahre reserviert werden. Klatt betonte, dass ein Konzept entwickelt worden sei. Ohne beschlossenem Haushalt bleibt die Einführung aber erst einmal auf der Strecke. Auch hier sieht Klatt jedoch einen fraktionsübergreifenden Konsens: „Mich würde überraschen, wenn nicht unmittelbar zu Beginn der nächsten Legislaturperiode auch dieses Instrument in der Praxis verfügbar ist."

Wärmenetz-Förderprogramm: Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sollte eigentlich im kommenden Jahr aufgestockt werden, auf mehr als drei Milliarden Euro. Doch weil der Haushalt für das kommende Jahr voraussichtlich keine Mehrheit im Bundestag mehr findet, bleibt das erst einmal Makulatur. Noch seien aber ausreichend Mittel aus dem diesjährigen Budget vorhanden, um wohl auch noch die ersten Monate überbrücken zu können. Laut Klatt wurden bereits mehr als 2500 Anträge gestellt und rund 2000 auch bewilligt. Rund zwei Milliarden Euro an Fördermitteln wurden bereits zugesagt.

AVB Fernwärmeverordnung: Am Donnerstag ging eine überarbeitete Fassung in die Länder- und Verbändeanhörung. Während sich Verbraucherschützer insgesamt zufrieden zeigten, fiel die Kritik von Wärmeverbänden heftig aus. Mit Blick auf zukünftige Finanzierungsherausforderungen sei die Verordnung „vielleicht noch nicht der ganz große Wurf", gab Klatt selbst zu. An anderer Stelle betonte der Ministeriumsvertreter, dass aus Sicht seines Hauses Wärmenetze ein "zentraler Baustein" der Energiewende seien. Ein wichtiger Punkt sei dabei die Finanzierung von Wärmenetzprojekten.

Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes: Hier gab sich Klatt unverbindlicher. "Hier muss man mal sehen, wie das weitergeht", sagte er. Die Verlängerung des KWK-Gesetzes ist derzeit noch an das Kraftwerkssicherheitsgesetz angehängt. Letzteres wird aber wohl weder die Zustimmung der Union noch der FDP erhalten. Auch deshalb plädieren Energieverbände dafür, das KWK-Gesetz vom Kraftwerksgesetz zu lösen und separat zu beschließen. Denn für eine Verlängerung des KWK-Gesetzes ist im Grundsatz, neben der SPD und den Grünen, auch die Union.

Quelle:

Zeitung für kommunale Wirtschaft

Schlagworte