Am 2. November 2017 hatte das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) beim Regierungspräsidium Freiburg in einer Pressemeldung mitgeteilt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Geothermieprojekt Neuried nicht erforderlich sein wird. Dies wurde im Rahmen einer „UVP-Vorprüfung“, auf Grundlage der vorliegenden Antragsunterlagen der Geysir Europe, einer Tochter der Daldrup & Söhne AG, und der Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden festgestellt.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Februar 2015 war für ein solches Projekt eine UVP-Vorprüfung verpflichtend geworden. Diese Vorprüfung wird als ein sogenanntes Screening durchgeführt, bei dem Stellungnahmen von Fachbehörden eingeholt werden, um auf Basis der Antragsunterlagen und dieser Stellungnahmen eine Entscheidung treffen zu können, ob eine UVP notwendig ist oder nicht.
Heute hat die Daldup & Söhne AG mitgeteilt, das Projekt zügig umzusetzen. Für das Geothermiekraftwerk Neuried ist in der ersten Ausbauphase eine Jahres-Produktionsleistung von rund 16.000 Megawattstunden Strom und ca. 10.000 Megawattstunden Fernwärme geplant. Nach Mitteilung des Unternehmens besteht eine Deckungszusage für die Fündigkeits- und Montageversicherung. Die Projektkosten Bohrungen und Kraftwerksbau sollen in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro liegen. Die Geysir Europe will den geplanten Projektverlauf sowie den Aufbau und die Funktion des Geothermiekraftwerks den Bürgern im Rahmen einer Informationsveranstaltung gemeinsam mit dem LGRB vorstellen und die Fragen der Anlieger beantworten, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt. Zuvor sind jedoch noch Unterlagen zu den Genehmigungen einzureichen, da die Hauptbetriebspläne auf Grund von Verzögerungen unter anderem durch Klagen der Stadt Kehl und der UVP-Vorprüfung des LGRB ausgelaufen waren.
Die Daldrup & Söhne AG teilt weiter in der Pressemeldung mit, dass Anfragen von Investoren vorlägen, sich unter anderem an den Projekten in Neuried und Taufkirchen zu beteiligen. Das Unternehmen prüft momentan die Beteiligungsmöglichkeiten an den Projektgesellschaften aber auch eine von der Hauptversammlung im Jahre 2013 genehmigte Kapitalerhöhung von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals.