„Uns ist sehr daran gelegen, dass die Branche unser Programm gut versteht“, sagte Hattemer, der als Senior Product Manager bei der KfW für den Förderkredit Geothermie zuständig ist. Das generelle Vorgehen sei dabei identisch mit den bekannten und bewährten KfW-Programm: Der Kunde stellt den Antrag bei seiner Hausbank. Diese leitet den Antrag bei positivem Bescheid an die KfW weiter.
Die zentralen Konditionen des Förderkredits Geothermie sind:
- 25 Millionen Euro pro Bohrprojekt als maximaler Kreditbetrag
- Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre. Während der Laufzeit sind nur Zinsen zu zahlen.
- Bei einer erfolgreichen Bohrung ist das Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückzuzahlen.
- Das Darlehen muss durch eine Versicherung des Partners Munich RE oder einen Teilschulderlass abgesichert sein.
- Der Förderkredit Geothermie kann problemlos mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.
Wie Hattemer im "Blickpunkt Geothermie"-Webinar von Enerchange betonte, handelt es sich bei dem KfW-Programm 572 um eine in Europa bislang einzigartige Förderung, die von anderen Ländern bereits mit großem Interesse beobachtet werde. Zu beachten sei allerdings, dass sich der Förderkredit Geothermie ausschließlich um die Finanzierung der Bohrphase in einem Tiefengeothermie-Projekt richtet. Für die Machbarkeitsphase gebe es die ebenfalls neue Explorationsinitiative oder die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Für die Betriebsphase, also für die langfristige Finanzierung der netzgebundenen Wärmeversorgung, könne beispielsweise das KfW-Programm 148 (Investitionskredit Kommunale Unternehmen) genutzt werden.
In einem Finanzierungsbeispiel zeigte Hattemer auf, wie sich aus den geplanten Gesamtkosten einer Bohrung das letztendliche Absicherungsvolumen für KfW und Munich Re errechnet. Beide Partner teilen sich diesen Betrag auf, wobei die KfW maximal 70 Prozent übernimmt. Entsprechend dieser Aufteilung ergeben sich die fällige Aufwandsentschädigung für die KfW und die Prämie für die Munich Re. Würde die KfW keine Aufwandsentschädigung verlangen, wäre es keine beihilfefreie Finanzierung und es wäre somit keine Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln möglich.
Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortete Mario Hattemer noch eine Vielzahl von Fragen aus dem großen Kreis der Teilnehmenden. Daraus wurde etwa deutlich, dass der Förderkredit technologieoffen gestaltet ist, also nicht nur für die hydrothermale, sondern auch für die petrothermale Tiefengeothermie genutzt werden kann. Nicht ausgeschlossen sei bei dem Förderkredit eine spätere Sommerverstromung der produzierten Wärme, sofern die Wärme das klare Hauptziel des Projekt sei.
Enerchange