Landratsamt bescheinigt Geothermieanlage in Taufkirchen Anspruch auf Genehmigung

28.02.2013 | Projekte

Nach einem Schreiben des Landratsamts, das sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) stützt, hat das geplante Geothermieheizkraftwerk in Taufkirchen einen Anspruch auf Genehmigung.

Wie der Münchner Merkur in seiner gestrigen Ausgabe berichtet, kommt das Landratsamt auf Basis eines Grundsatzurteils des BVerwG zu dem Schluss, dass das Bauvorhaben als ortsgebunden einzustufen sei und seinem Wesen nach "auf die geografische Eigenart der fraglichen Stelle angewiesen". Diese Auslegung räumt damit der Anlage quasi den Status der Privilegierung im Außenbereich ein, den andere Erneuerbare-Energie-Anlagen gemäß Baugesetzbuch bereits automatisch haben, Geothermieprojekten aber bislang verwehrt wurde.

Die Gemeinderäte der CSU und der „Initiative Lebenswertes Taufkirchen“ (ILT), die den Standort ablehnen, zeigten sich laut Münchner Merkur sehr überrascht von der aktuellen Wendung. Die Gegner fordern einen anderen Standort, weil der Baukörper zu massig und die Beeinträchtigung des Ortsbilds zu gravierend sei. Trotz des BVerwG-Urteils und der Empfehlung der Bauamtsleiterin, das Bauvorhaben sofort zu genehmigen, stimmten ILT und CSU dafür, die Angelegenheit erst in den Bauausschuss zu überweisen. Bürgermeisterin Angelika Steidle (parteilos), die Grünen, die FDP sowie die Freien-Gruppierungen BBT und UWT hatten dagegen für eine eine sofortige Genehmigung votiert. (mb)

Der Artikel wurde wegen einer teilweise unrichtigen Darstellung des Sachverhalts am 22. März korrigiert.

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