LGRB bevorzugt gemeinsamen Antrag der EnBW AG und MVV Energie AG

06.08.2020 | Marktentwicklung | Jochen Schneider
Geothermieprojekt Bruehl

Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) hat den beiden Energieversorgern EnBW AG und MVV Energie AG aus dem Oberrheingraben den Vorrang für das Feld Hardt, in dem auch die Geothermiebohrung Brühl liegt, eingeräumt. Der konkurrierende Antrag der Deutschen ErdWärme wurde abgelehnt. Das Unternehmen will jedoch keine juristischen Schritten gegen die Entscheidung einleiten.

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Die Deutsche ErdWärme GmbH hatte ebenso wie das Konsortium der Energieversorger Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) und MVV Energie AG (MVV) eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium zu gewerblichen Zwecken beantragt. Es geht dabei um das Aufsuchungsgebiet im Raum Mannheim-Heidelberg-Schwetzingen, eingeschlossen in die Aufsuchungsgebiete ist auch die bestehende Geothermiebohrung in Brühl.

Nun hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) am Regierungspräsidium Freiburg den Antrag der Deutschen ErdWärme für das Aufsuchungsfeld "Kurpfalz" abgelehnt. Damit räumt das LGRB der EnBW und MVV den Vorrang ein. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtswirksam. Die Deutsche Erdwärme hat einen Monat Zeit, um gegen die Entscheidung eine Klage einzureichen.

In einer Pressemeldung der Deutschen Erdwärme zeigt sich das Unternehmen als guter zweiter Sieger: „Da wir bereits bei einigen Projekten auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Landesamt bauen konnten, akzeptieren wir die Entscheidung“, sagt Dr. Herbert Pohl, Gründer und Geschäftsführer der Deutschen ErdWärme. „Der Einstieg des Unternehmens in den Ausbau tiefer Erdwärme am Oberrhein ist aus unserer Sicht begrüßenswert“, so Pohl weiter, der sich vor allem in Bezug auf die öffentliche Wahrnehmung der Technlogie positive Effekte verspricht.

Grundlage für die Ablehnung sei eine vergleichende Bewertung der von den Antragstellern vorgelegten Arbeitsprogramme zur Erkundung des Untergrundes auf das geothermische Nutzungspotenzial und dessen Erschließung, teilt das LGRB in einer Pressemeldung mit. In die Bewertung einbezogen wurden auch die nachhaltige Finanzierung der Arbeitsprogramme sowie die einschlägige Erfahrung der Antragsteller in der Erforschung und Entwicklung tiefengeothermischer Projekte.

Sobald die Ablehnung rechtswirksam sei, werde das LGRB das Verfahren zur Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Hardt“ an die Projektpartner EnBW und MVV aufnehmen. An dem Verfahren werden die Fachbehörden und Kommunen als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Mit einer Entscheidung sei frühestens zum Jahresende zu rechnen.

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