Lockerung des Kumulierungsverbots von EEG- und KfW-Förderung

30.06.2016 | Finanzierung, Politik | Sabine Volland

Bislang war eine Kumulierung von EEG- und KfW-Förderung für Erneuerbare-Energie-Projekte verboten. Hier gab es nun einen Richtungswechsel der EU Kommission

Die EU-Kommission entschieden, dass ein Kumulierungsverbot nicht für tiefengeothermische Strom- und Wärmeprojekte gilt. Neben der EEG-Förderung können sie einen eingeschränkten Bohrksotenzuschuss und zum Teil nicht rückzahlbare Darlehen für die ganze Wertschöpfungskette erhalten.

Quelle:

Praxisforum Geothermie.Bayern: Grußwort der Ministerin