Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die tiefe Geothermie in der Türkei

20.05.2008 | Marktentwicklung | Enerchange

Ein neues türkisches Gesetz über „Geothermale Quellen und natürliche mineralhaltige Wasser zur Nutzung geothermischer Ressourcen“ erlaubt seit Juli 2007 neben dem Staat auch der Privatwirtschaft den geothermischen Markt zu erschließen und Nutzungsrechte erwerben.

Mit 170 geothermischen Wärmegebieten (von 40°C bis 242°C) besitzt die Türkei weltweit das siebtgrößte geothermische Potenzial, das etwa 31.500 MW thermisch und 2.000 MW elektrisch umfasst. In der Vergangenheit hatten ausschließlich staatliche Behörden und Institutionen Zugriff auf die geothermische Ressource.

Das Gesetz regelt die Explorationsrechte, Entwicklung sowie die Nutzung von Ressourcen. Auch der Erwerb, die Übertragung und die Abtretung der Rechte über solche Ressourcen werden durch das Gesetz geregelt. Da in der Türkei geothermische Ressourcen Eigentum des Staates sind, bedarf es für alle Aktivitäten staatliche Genehmigungen. Diese Genehmigungen werden ausschließlich an türkische Staatsbürger und an in der Türkei registrierte Firmen erteilt. Für die Erteilung der Explorations- und Betriebsrechte sind die jeweilige Regierungspräsidien vor Ort zuständig.

Explorationsrechte werden an den jeweiligen Erstbewerber vergeben, der einen realisierbaren Projektplan vorweisen kann. Die Größe eines einzelnen Feldes kann maximal 5.000 Hektar umfassen. Explorationsrechte werden auf drei Jahre festgesetzt und können anschließend verlängert werden. Im Falle der Fündigkeit müssen die Lizenzen für den Betrieb der Felder vor dem Ablauf der Explorationsrechte beantragt werden. Diese Lizenzen haben eine Gültigkeit von 30 Jahren und können jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.

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