Neues Förderinstrument für Geothermie in der Schweiz

31.03.2022 | Politik | Karin Jehle

Bundesrat beschließt Investitionsbeiträge für Geothermiekraftwerke. Die neue Regelung soll ab Anfang 2023 gelten, während die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien dann ausläuft.

Am gestrigen Mittwoch hat der Schweizer Bundesrat ein ganzes Bündel von Verordnungsänderungen zum Energiegesetz bis zum 8. Juli in eine sogenannte Vernehmlassung gegeben. Dies berichten unter anderen die Internetplattformen www.nau.ch und www.bluewin.ch. Bis Juli besteht nun die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der Bundesrat setzt damit Beschlüsse des Schweizer Parlaments vom Oktober 2022 um. Einer der Kernpunkte ist der Umbau der Förderlandschaft für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Neu sind die Investitionsbeiträge für Windenergie- und Geothermie-Anlagen. Nau.ch schreibt, dass 60 Prozent der anrechenbaren Kosten bei Windkraftanlagen und PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch als Investitionsbeitrag fließen sollen.

Für die Geothermie gibt es bislang sogenannte Erkundungsbeiträge für die Prospektion sowie bestimmte Planungskosten. Diese sollen nun durch Investitionsbeiträge ersetzt werden. Nach erfolgreicher Erkundung soll es dann Investitionsbeiträge für den Bau von Geothermiekraftwerken geben.

Die bislang geltenden Einspeisevergütungen laufen zum Ende dieses Jahres aus. Das neue Gesetzespaket soll eine Gültigkeit bis 2030 haben.