Der Probebetrieb wurde aufgrund seismischer Vorkommnisse in der Vergangenheit angeordnet. Zukünftig soll das interne Reaktionsschema neben den Schwinggeschwindigkeiten zusätzlich auch die nur messbaren mikroseismischen Ereignisse bei der Betriebssteuerung berücksichtigen.
Die aktuelle Zulassung gewährleistet eine deutlich verbesserte Überwachung des Untergrundes und „reduzieren das Risiko des Auftretens spürbarer seismischer Erschütterungen“. (va)
Quelle: www.mwvlw.rlp.de