Rechtsstreit um Aufsuchungsrechte für Erdwärme im Rheinhafen Karlsruhe vorerst beendet – Klage der Deutschen Erdwärme abgewiesen

23.07.2025 | Marktentwicklung, Politik, Projekte | Sabine Volland
Karlsruhe Rheinhafen

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage der Deutschen Erdwärme gegen die Vergabe der Aufsuchungsrechte im Rheinhafen an die EnBW und Stadtwerke Karlsruhe abgewiesen. Damit steht die Nutzung der Tiefengeothermie im Gebiet „Karlsruhe Süd I“ für beide Energieversorgungsunternehmen weiterhin im Fokus. Die Deutsche Erdwärme prüft mögliche weitere Schritte. Die Entscheidung beendet vorerst den langjährigen Rechtsstreit, der das Projekt verzögert hat.

Karlsruhe – Ein wichtiger Schritt für die Erschließung von Tiefengeothermie im Rheinhafen Karlsruhe ist genommen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage der Deutschen Erdwärme (DEW) gegen die Vergabe der Aufsuchungsrechte an die EnBW und Stadtwerke Karlsruhe zurückgewiesen. Die Entscheidung bestätigt die ursprüngliche Vergabe durch das Regierungspräsidium Freiburg und ebnet den Weg für die geothermische Erschließung im Gebiet „Karlsruhe Süd I“.

Die DEW hatte die Klage vor zwei Jahren eingereicht, nachdem ihr Antrag auf Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis für das Rheinhafen-Gebiet abgelehnt wurde. Stattdessen erhielten EnBW und Stadtwerke den Zuschlag für dieses vielversprechende tiefengeothermische Areal. Die DEW hält weiterhin Aufsuchungsrechte im benachbarten Feld „Karlsruhe Süd II“, das sich über große Teile des Landkreises und die südlichen Stadtgebiete erstreckt.

Für die beteiligten Energieversorger ist die Erdwärme ein zentraler Bestandteil der langfristigen kommunalen Wärmeversorgung Karlsruhes – insbesondere im Kontext des geplanten Ausstiegs aus der Kohleverstromung mit dem Abschalten des Kohlekraftwerks RDK 8 ab 2028. Tiefengeothermie gilt als vielversprechende, nachhaltige Alternative zur Versorgung des Karlsruher Fernwärmenetzes.

Die Gerichtsentscheidung bringt aber auch Klarheit über die zeitliche Verzögerung, die das Projekt durch den Rechtsstreit erfahren hat: Mindestens zwei Jahre lagen die Aktivitäten im Rheinhafen aufgrund der Klage auf Eis. Die Beteiligten warten nun auf die schriftliche Urteilsbegründung, um über mögliche weitere Rechtsmittel zu entscheiden.

DEW-Geschäftsführer Herbert Pohl betont, dass trotz des Rückschlags das Hauptziel weiterhin die geothermische Wärmeversorgung Karlsruhes sei. Die geologischen Untersuchungen würden zeigen, wo die besten Standorte für die Erdwärmeerschließung tatsächlich liegen. Es sei durchaus möglich, dass benachbarte Gebiete bessere geothermische Bedingungen bieten als der Rheinhafen selbst.

Die Entscheidung unterstreicht die Komplexität von Genehmigungsverfahren im Bereich der Tiefengeothermie, bei denen nicht nur technische und geologische Faktoren, sondern auch juristische Rahmenbedingungen und Wettbewerbsfragen eine entscheidende Rolle spielen.

 

Quelle:

Badische Neueste Nachrichten (online),  Badische Neueste Nachrichten Badisches Tagblatt | 19.07.2025 | Seite 11