Schäden an Gebäude in Landau nicht von Geothermiekraftwerk verursacht

24.11.2014 | Jochen Schneider

Ein unabhängier Sachverständiger hat festgestellt, dass Schäden an einem Gebäude in Landau nicht auf die seismischen Ergeignisse von 2009 zurückzuführen sind, wie die Daldrup & Söhne AG in einer Pressemeldung mitteilt. Das Gutachten wurde vom Landgericht Landau in Auftrag gegeben.

Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens hat das Landgericht Landau angeordnet, die Liegenschaften des Werner Müller (1. Vorsitzender der Bürgerinitiative Geothermie Landau e.V. Landau) durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Das nun vorliegende Gutachten kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die behaupteten Bauschäden nicht auf Erschütterungen zurückzuführen sind. Das heißt, dass das Geothermiekraftwerk Landau nicht Verursacher der reklamierten Schäden sein kann.

Vielmehr weist der gerichtlich bestellte Gutachter daraufhin, dass die Risse in dem Gebäude auf bauliche und planerische Mängel zurückzuführen sind. Dadruch sind Spannungen im Mauerwerk vorhanden, die zu Rissen führen.

Unabhängig von diesem Gutachten will der Betreiber geox GmbH im Rahmen der derzeit ausgeführten Restrukturierungsmaßnahmen die Sicherheitsstandards am Kraftwerk in enger fachlicher Abstimmung mit den Behörden deutlich erhöhen.

Der Vorstandsvorsitzende Josef Daldrup bewertet das Gutachten in der Pressemitteilung wie folgt: „Wir hoffen, dass dieses Gutachten auch dazu führt, den Blick in Landau wieder auf eine fachlich fundierte Diskussion – losgelöst von Einzelinteressen – zu lenken. Es sollte allen Beteiligten Gelegenheit geben, wieder die Vorteile der Tiefengeothermie in den Fokus zu nehmen. Das sind die Grundlastfähigkeit, die CO2-lose Produktion, die dezentrale Wärme- und Stromproduktion sowie die Betriebssicherheit.“

Das Gutachten steht kann hier heruntergeladen werden.

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