Stadtwerke Weimar erhalten Aufsuchungserlaubnis

03.09.2026 | Exploration | Enerchange
Goethe-Schiller-Denkmal in Weimar

Die Stadtwerke Weimar dürfen ab sofort im Großraum Weimar, Erfurt und Sömmerda nach Tiefengeothermie suchen. Die bis 2031 befristete Aufsuchungserlaubnis ist ein erster Schritt Richtung klimaneutraler Fernwärme. Konkrete Bohrungen folgen erst nach weiteren Genehmigungsverfahren.

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat der Stadtwerke Weimar GmbH eine Aufsuchungserlaubnis für Erdwärme erteilt. Damit dürfen die Stadtwerke im Feld „Erdwärme Weimar“ nach geothermischen Vorkommen ab einer Tiefe von 400 Metern suchen sowie die im Zusammenhang mit ihrer Gewinnung auftretenden anderen Energien erschließen. Der Entscheidung gingen umfangreiche Beteiligungsverfahren mit Fachbehörden, Landkreisen, Städten und Gemeinden als Träger öffentlicher Belange voraus.

Großräumiges Aufsuchungsfeld

Das genehmigte Aufsuchungsgebiet umfasst rund 495 Quadratkilometer. Es erstreckt sich auf die kreisfreie Stadt Weimar, den zentralen Bereich des Landkreises Weimarer Land sowie teilweise auf nördlich bzw. westlich angrenzende Bereiche des Landkreises Sömmerda und der kreisfreien Stadt Erfurt. „Um die Weimarer Fernwärme klimaneutral zu gestalten, brauchen wir verschiedene Wärmequellen. Tiefengeothermie kann dabei ein Baustein sein“, erklärte Stadtwerke-Geschäftsführerin Constanze Reppin. Mit der jetzt erteilten Aufsuchungserlaubnis könnten die Stadtwerke untersuchen, welches Potenzial tatsächlich im Untergrund stecke. „Das ist noch keine Entscheidung für Geothermie. Wir wollen zunächst wissen, was technisch möglich ist, ob und wieviel Wärme sich gewinnen lässt und wie die Geothermie im Vergleich zu anderen Wärmequellen abschneidet. Am Ende muss die Lösung zuverlässig und wirtschaftlich für uns und unsere Kunden sein.“

Weitere Genehmigungen nötig

Die Aufsuchungserlaubnis sichert den Stadtwerken das ausschließliche Recht, im definierten Feld nach geeigneten geothermischen Vorkommen zu suchen. Bevor konkrete Maßnahmen wie Seismik-Messungen oder Erkundungsbohrungen durchgeführt werden können, benötigen die Stadtwerke weitere Genehmigungen. In diesen Verfahren werden beteiligte Behörden, Kommunen und weitere Akteure erneut einbezogen.