Die Vergütungssätze liegen für geothermische Stromerzeugung bei 0,105 $ pro Kilowattstunde, für Wind-und Wasserkraft bei 0,073 $/KWh und für Energie aus Abfall-und Solarenergie bei 0,13 $/KWh. Die Fördermittel stehen Firmen zu, die zwischen 13 Mai 2005 und 31 Dezember 2015 gegründet wurden/werden. Das Parlament hat die Vergütung in Dollar-Cent statt in Euro-Cent festgelegt. Eine zusätzliche Förderung für fünf Jahre gibt es ab Inbetriebnahme, wenn mechanische oder elektromechanische Bauteile "Made in Turkey" in der Anlage zum Einsatz kommen. Diese liegt zwischen 0,4 und 2,4 $-Cent pro Kilowattstunde.
In den ersten zehn Jahren gibt es für Anlagen, die bis 31. Dezember 2015 gebaut werden, 85 Prozent Nachlass auf Netzanschluss-Gebühren, die Pacht und Nutzungszertifikate. Die jährliche Gesamtproduktion für Solarkraftwerke begrenzt das Gesetz bis zum 31.12.2013 auf 600 MW.
„Wir haben ein Gesetz erlassen, das Arbeitsplätze schafft und Unternehmer ermutigt, sich in neuen Sektoren zu engagieren", so der türkische Minister für Energie und natürliche Ressourcen.
Tanay Sidki Uyar, Leiter der türkischen Niederlassung der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien, geht das Gesetz nicht weit genug. „Ein Gesetz, das in Zeiten erlassen wird, in dem UN-Vorschriften Länder anweist, mehr erneuerbare Energien zu verwenden, sollte viel mehr Förderung bereitstellen." Weiter heißt es in der Zeitung Hürriyet Daily News & Economic Review: "Während Deutschland sich bemüht, 100 Prozent seiner Energie aus erneuerbaren Quellen bis zum Jahr 2050 zu erzeugen und England den Kohlendioxidausstoß auf Null senken will, sollte ein Gesetz der Türkei - ein Land, das große Wind- und Solarenergie Potenzial hat – erneuerbare Energien deutlich stärker fördern.“ „Statt zu unterstützen, bringt das Gesetz Einschränkungen in der Erzeugung von erneuerbaren Energien“, so Tanay Sidki Uyar. (va)
Quelle: www.thinkgeoenergy.com