Tutzing will auch gegen Projekt in Bernried klagen

30.10.2012 | Projekte | Jochen Schneider

Nachdem die zweite Abstimmung im Tutzinger Gemeinderat eine Mehrheit für die Klage gegen den Hauptbetriebsplan A, die Errichtung des zweiten Bohrplatzes auf Tutzinger Gemarkung fand, soll jetzt eine Klage ohne Anwalt und Begründung eingereicht werden, um Kosten zu sparen. Zuvor hatten Experten auf Grund der geringen Erfolgsaussichten vor einer Klage abgeraten.

Vergangenen Dienstag, am 23. Oktober 2012, entschied der Gemeinderat im oberbayerischen Tutzing mit 13:4 Stimmen gegen die Genehmigung zur Errichtung eines Bohrplatzes unnerhalb der Gemeindegemarkung für das geplante Geothermiekraftwerk in Bernried zu klagen. Hintergrund ist, dass zwei geplanten Reinjektionsbohrungen für das Geothermiekraftwerk von BE Geothermal auf Tutzinger Grund abgeteuft werden sollen. Für die Errichtung des Bohrplatzes liegt auch eine Genehmigung der Regierung von Oberbayern vorliegt. 

Das prekäre an dieser zweiten Abstimmung ist, dass am 9. Oktober erstmals über die Klage abgestimmt wurde und sich der Gemeinderat mit 12:8 Stimmen dagegen entschlossen hatte. Diese Abstimmung wurde auf Basis eines Gutachtens geführt, dass der Absicht gegen die Betriebsgenehmigung, die Tutzinger Flächen betrifft, zu klagen, geringe Erfolgsaussichten eingeräumt werden. Der Anwaltskanzlei, die dieses Gutachten erstellt hat wurde mittlerweile von einigen Ratsmitgliedern Befangenheit vorgeworfen, da die Kanzlei Erdwärme Bayern in einem Verfahren mit der Gemeinde Wielenbach berät.

Diese Vorwürfe hat jedoch der Tutzinge Bürgermeister im Starnberger Merkur als "absurd" bezeichnet und zitierte eine Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages, der die Einschätzung der Anwaltskanzlei bestätigte und keinen "Interessenskonflikt" sehe.

Die Klage ohne Anwalt und Begründung koste die Gemeinde ca. 900 Euro, wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer gestrigen Ausgabe berichtet.

Auf Anfrage von tiefegeothermie.de bei Herrn Lutz K. Stahl, Geschäftsführer von BE Geothermal, führte Stahl geologische Gründe für die Bohrplatzwahl für die Reinjektionsbohrungen auf Tutzinger Gemarkung an. Weiter sagte Stahl, dass im Vorfeld geprüft wurde, ob die Gemeinde Tutzing dadruch in ihren öffentlichen Belangen betroffen sein könnte.

Quelle:

Süddeutsche Zeitung, Starnberger Merkur

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