„Wir schlagen vor, die bisherigen Frühstarter- und Wärmenutzungsboni in die Grundvergütung zu integrieren und diesen Betrag nochmals um zwei Cent pro Kilowattstunde auf insgesamt 25 Cent pro Kilowattstunde aufzustocken“, erläuterte Cornelia Viertl, Referentin für Geothermie beim BMU. Zudem sollen Projektinhaber auch einen Bohrkostenzuschuss von bis zu 30 Prozent aus dem Marktanreizprogramm beantragen können. Der Erfahrungsbericht muss allerdings noch mit den anderen Ministerien abgestimmt werden. Am 6. Juni 2011 soll er im Kabinett beschlossen werden.
Der GtV-Bundesverband Geothermie (GtV-BV) und das Wirtschaftsforum Geothermie (WFG) begrüßen die geplanten Anpassungen zwar einstimmig. „Die Nutzung der Erdwärme gehört selbstverständlich zum Energiemix. Die Novelle macht dies deutlich“, so der Vorsitzende des WFG, Dr. Erwin Knapek. Gemeinsam mit Professor Horst Rüter, Präsident des GtV-BV, sieht er allerdings noch Verbesserungspotential bei den Empfehlungen: Wünschenswert sei demnach eine Integration des Bohrkostenzuschuss in die Grundvergütung.
Die ursprüngliche Empfehlung der beiden Verbände lag über den nun vom Bundesministerium im Entwurf des EEG-Erfahrungsbericht veröffentlichten Vergütungssätzen. Diese Empfehlung wird von den Verbänden auch weiterhin vertreten. „Durch eine solide Grundvergütung können noch mehr Projekte umgesetzt werden und die daraus resultierenden Skaleneffekte früher zu Kostensenkungen führen“, so Professor Rüter. „Die Geothermie erreicht damit einen bedeutenden Platz im Energiemix und leistet einen beachtlichen Beitrag zur CO 2-Reduktion“, führt Dr. Knapek weiter aus, „und dieser Beitrag ist noch weiter ausbaufähig.“
Das Positionspapier der Geothermieverbände zur EEG-Novelle können Sie hier herunterladen.