Verwaltungsgericht Straßburg bestätigt Stopp von Geothermieprojekt

19.01.2021 | Karin Jehle
Gavel

Die französische Firma Fonroche Géothermie hatte Einspruch gegen die Beendigung ihrer Projekte durch die Präfektur Straßburg eingelegt. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag von Fonroche auf einstweilige Anordnung nun abgelehnt.

Nach einem seismischen Ereignis mit einer Magnitude von 3,6 am 4. Dezember 2020, das an vielen Stellen im Elsass und auch in der Ortenau zu spüren war und dessen Epizentrum sich vier Kilometer unter der Stadt La Wantzenau nahe Straßburg befand, hatte die Präfektur Bas-Rhin deutliche Konsequenzen gezogen. Am 7. und 8. Dezember ordnete sie die endgültige Einstellung der geothermischen Bohrarbeiten, der hydraulischen Stimulation von Bohrlöchern und der Tests an, welche die Firma Fonroche Géothermie in der Nähe der Gemeinde Vendenheim durchgeführt hatte.

Die Erschütterungen vom 4. Dezember 2020 waren die letzten in einer ganzen Reihe von seismischen Ereignissen, die seit Injektionsversuchen im November 2019 in der Region aufgezeichnet wurden (wir berichteten).

Wie die Dernière Nouvelles d’Alsace nun schrieben, hat Fonroche Géothermie bereits am 18. Dezember einen Einspruch eingereicht, um die Vollstreckung der Präfekturverordnungen vom 7. und 8. Dezember auszusetzen. Darin bestritt die Firma zwar nicht die Notwendigkeit, die Arbeiten vorübergehend zu unterbrechen, aber einen endgültigen Stopp ihrer Geothermieprojekte sah sie als unverhältnismäßig an. Fonroche argumentierte, dass ihre wirtschaftliche und finanzielle Situation beeinträchtigt sei, was ihre Nachhaltigkeit und die ihrer Subunternehmer gefährden und 42 Arbeitsplätze bedrohen würde.

Das Straßburger Verwaltungsgericht lehnte diesen Antrag am Dienstag, den 12.1.2021 ab.