Vorstand des WFG wiedergewählt

20.09.2013 | Politik | Jochen Schneider

Auf der gestrigen Jahreshauptversammlung des Wirtschaftsforums Geothermie e.V. in Stuttgart haben die Mitglieder des Branchenverbandes der Tiefengeothermie-Unternehmen einstimmig das Vorstandsgremium im Amt bestätigt, wie es heute in einer Pressemitteilung des Verbandes heißt.

Bild entfernt.Im Anschluss an seine Wiederwahl bedankte sich der Vorsitzende des Wirtschaftsforum Geothermie e.V. (WFG), Dr. Erwin Knapek bei den 13 Wahlberechtigten für das Vertrauen durch das einstimmige Votum: „Eine solche Bestätigung hilft uns bei unserer Arbeit. So wissen wir, dass unser Engagement seinen uneingeschränkten Rückhalt bei den WFG-Mitgliedern findet“. Auch die Stellvertreter Dr. Thomas Kölbel von der EnBW Energie Baden-Württemberg und Dr. Peter Seibt von dem Unternehmen GtN Geothermie Neubrandenburg sind in ihren Ämtern bestätigt worden.

Neben der Wahl standen aber auch andere Themen auf der Tagesordnung. So wurden bei dem Treffen neue Mitglieder vorgestellt - mittlerweile hat das Wirtschaftsforum 51 Tiefengeothermie-Unternehmen als Mitglieder mit einer guten Mischung aus Betreibern, Projektentwicklern, Service-Firmen und Beratern - aber auch das wohl brennenste Thema der Geothermiebranche, die anstehende Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) diskutiert.

Das WFG hat dazu das Positionspapier „Die Energiewende – Das leistet die Tiefengeothermie“ herausgegeben. Darin fordert der Unternehmensverband der Tiefengeothermie Investitionssicherheit und die rechtliche Gleichstellung der Geothermie mit den anderen Erneuerbaren Energien. Diese Gleichbehandlung ist in den vergangenen Monaten durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe und den Bundesgerichtshof festgestellt worden. „Unser Anliegen muss es sein, diese Urteile in das Baugesetzbuch §35 aufzunehmen. Nur so ist Rechtssicherheit für die Tiefengeothermie garantiert“, betont Dr. Knapek.

Außerdem müsse auf Grund der relativ langen Realisierungsphasen von Tiefengeothermie-Projekten der Investitionsschutz verbessert werden. Das WFG hält eine Garantie der Einspeisevergütung ab der Seismik für sinnvoll. „Wenn das Bergamt die Genehmigung zur Seismik erteilt, sollten die Unternehmen sich die geltenden Vergütungssätze sichern dürfen. Denn von diesem Zeitpunkt an wenden Investoren Millionenbeiträge auf“, erklärt Dr. Knapek.