Weitere Steigerung der Einspeisevergütung für Geothermie in der Schweiz geplant

22.08.2018 | Finanzierung | Elke Zimmermann

In der Schweiz will das Bundesamt für Energie (BFE) die Energieförderverordnung erneut anpassen und hat die Verordnungsanpassung in die Vernehmlassung (Phase im Gesetzgebungsverfahren der Schweiz) gegeben.

Nach der Anpassung der Einspeisevergütung Anfang 2018, soll die Einspeisevergütung für hydro- als auch für die petrothermale Geothermie in der Schweiz um 6,5 Rappen/0,06 Euro pro kWh erneut angehoben werden. Abhängig von der Anlagenleistung ist für die hydrogeothermale Energie eine Maximalvergütung zwischen 29,2 und 46,5 Rappen pro kWh vorgesehen (0,26 bis 0,41 Euro pro kWh). Die neuen Maximalsätze für die petrothermale Geothermie liegen zwischen 36,7 und 54 Rappen pro kWh (0,32 bis 0,48 Euro pro kWh).

Aufgrund der Unterlagen, die im Gesetzgebungsverfahren vorliegen, sind die Erhöhungen nötig um den Projektunternehmern ausreichend Planungs- und Investionssicherheit zu geben, so der Schweizer Geothermieverband. Die Anpassungen sollen sicherstellen, dass die Projekte in der Schweiz fortgesetzt werden können. Zudem soll die Erkundung des tiefen Untergrunds weiter vorangetrieben werden, da dieser in der Schweiz heute praktisch unbekannt ist.

Die so genannte Vernehmlassung läuft bis zum 31. Oktober 2018 und soll zum 1. April 2019 in Kraft treten. Die Einspeisevergütung soll für 15 Jahre festgelegt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Erhöhung der Einspeisevergütung für die Geothermie nicht unumstritten bleiben wird, vor allem, da die Sätze für Photovoltaik in der gleichen Verordnungsanpassung gesenkt werden.