Weiterhin Zweifel an CCS-Gesetz

20.05.2009 | Politik, Marktentwicklung | Enerchange

Der Bundesrat hat am 15.Mai umfangreich zu den geplanten Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der CCS-Technologie Stellung genommen.

Die Versuchsanlagen sollen die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid testen. Von der CCS-Technologie verspricht sich die Bundesregierung, fossile Brennträger auch in Zeiten des Klimawandels weiter nutzen zu können und die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten zu verringern.

Die Länder kritisieren an dem Regierungsentwurf zahlreiche technische, ökologische als auch finanzielle Fragen. Eine zentrale Forderung des Bundesrates zielt auf eine bessere Verteilung der Lasten und Risiken zwischen Bund, Ländern und Betreibern. Insofern möchte er vor allem, dass der Bund die damit verbundenen Risiken einer dauerhaften Übernahme von Deponien -  in diesem Fall die CO2-Einspeicherung -  allein trägt. Dies sei angemessen, da derzeit noch nicht abgesehen werden kann, ob die dauerhafte Speicherung tatsächlich ungefährlich ist.

Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) zweifelt, "ob es sich bei CCS im Vergleich zu anderen Klimaschutzoptionen um eine kosteneffiziente Lösung handelt."
Der Sachverständigenrat will in dieser Sache nachlegen, mit einem Sondergutachten. Darin wollen die SRU-Experten in Kürze analysieren, inwiefern weitere Kohlekraftwerke überhaupt vereinbar sind mit dem Ziel, Erneuerbare Energieträger voranzutreiben.
Ebenso bewertet die Geothermische Vereinigung – Bundesverband Geothermie e.V. den Beschluss des Bundesrates als nicht hinreichend um den Schutz der Geothermie zu gewährleisten und fordert Nachbesserungen im Regierungsentwurf.

Deutlich hebt der Bundesrat hervor, dass die Geothermie durch die Kohlendioxidspeicherung nicht verdrängt werden darf. Bei Nutzungskonkurrenzen müssten Erneuerbare Energien grundsätzlich Vorrang haben. Da die Länder für den Vollzug des Gesetzes verantwortlich sind, fordern sie außerdem eine Beteiligung des Bundesrates an der weiteren Ausgestaltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen.

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